Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung (Stand: 06.06.2016) veröffentlicht. Der Entwurf befasst sich u.a. mit folgenden Maßnahmen:

Im materiellen Strafrecht ist vorgesehen, den Katalog der strafrechtlichen Sanktionen um die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei allen Straftaten und nicht nur bei solchen, die einen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder einer Pflichtverletzung im Straßenverkehr aufweisen, zu ergänzen. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird von drei Monaten auf sechs Monate erhöht; im Jugendstrafrecht soll es aufgrund des im Vordergrund stehenden Erziehungsgedankens und jugendkriminologischer Erwägungen bei einer Höchstdauer von maximal drei Monaten verbleiben. Im Strafverfahrensrecht wird die vorrangige Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben bei Ermittlungen wegen Straßenverkehrsdelikten auf die Staatsanwaltschaft übertragen.

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