Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem StGB, JGG, StPO und weitere Gesetze geändert werden sollen. In Form eines Artikelgesetzes fasst der Entwurf Vorhaben zusammen, die der „Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung“ dienen und „Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht“ beseitigen sollen.

Unter anderem soll die Bandbreite der strafrechtlichen Sanktionen durch die Einführung eines deliktsunabhängigen Fahrverbots als Nebenstrafe erweitert werden. Ferner wird der Tatbestand des Vorenthaltens bzw. Veruntreuens von Arbeitsentgelt um zwei Regelbeispiele ergänzt. Zudem soll der Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben entfallen, sofern das sichere Führen von Fahrzeugen durch Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente beeinträchtigt sein könnte.

Die BRAK hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Sie lehnt die geplanten Gesetzesänderungen zum Fahrverbot ab. Der Abschaffung des Richtervorbehalts für die Entnahme von Blutproben bei bestimmten Straßenverkehrsdelikten tritt die BRAK nicht entgegen. Sie schlägt ferner Änderungen am Entwurf zur Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafen vor.

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