Um Rechtsreferendarinnen und -referendaren zu ermöglichen, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit zu absolvieren, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Anders als in der Lehrerausbildung ist eine Teilzeitregelung für die juristische Ausbildung derzeit nicht vorgesehen. Dies führe dazu, dass aufgrund familiärer Betreuungsaufgaben der Vorbereitungsdienst von Betroffenen entweder verzögert oder gar nicht aufgenommen wird. Daher schlägt der Bundesrat eine Änderung des Richtergesetzes vor, die es den Ländern erlauben soll, die vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken.

Ausweislich ihrer Stellungnahme unterstützt die Bundesregierung dieses Ziel grundsätzlich. Sie lehnt aber den vorgeschlagenen Weg über eine Länderöffnungsklausel ab, weil dadurch die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet werde und will daher einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag zugeleitet; das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

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