Das beA verarbeitet und protokolliert jeweils den Versand- und Empfangszeitpunkt einer Nachricht. Durch interne Signaturen wird zudem die Authentizität und Integrität einer Nachricht sichergestellt. Ob eine beA-Nachricht beim Empfänger zugegangen ist, lässt sich daher ganz einfach prüfen und auch in elektronischer Form nachweisen.

Und so geht’s:

1. Klicken Sie in dem jeweiligen Postfach (1) auf den Ordner „Gesendet“ (2). In der Nachrichtenübersicht sehen Sie in den Spalten „Gesendet“ und „Zugegangen“ (3) das jeweilige Datum. In der Spalte „Übermittlungsstatus“ (4) ist dann „Erfolgreich“ vermerkt.


 

2. Sofern Sie die jeweilige Nachricht (z.B. mit einem Doppelklick) öffnen, finden Sie das Sende- und Empfangsdatum auch dort (1) hinterlegt.


 

3. Nach § 130a V ZPO (n.F.) ist ein elektronisches Dokument bei Gericht eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dem Absender ist eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Diese Bestätigungsdatei findet sich in den an Gerichte versandten Nachrichten am Nachrichtenende (1). Auch hier ist das Zugangsdatum bereits in der Übersicht ablesbar (2).


 

4. Wenn Sie diese Nachricht exportieren (vgl. Newsletter 2/2017), erhalten Sie in der ZIP-Datei (bzw. dort in der Datei „x_export.html“) die Versandbestätigung des Gerichts (1). In der ZIP-Datei befindet sich auch der jeweils versandte Schriftsatz. Die ZIP-Datei ist ihrerseits signiert. Somit kann jederzeit der rechtzeitige Zugang eines bestimmten Schriftsatzes bei Gericht nachgewiesen werden.