Neuer Streitwertkatalog für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Um eine einheitliche Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu Streitwerten arbeitsgerichtlicher Verfahren zu gewährleisten, hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte im Jahr 2012 eine Streitwertkommission gebildet. Diese erarbeitete einen 2013 vorgelegten Katalog als Grundlage für eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Streitwertkatalog bildet praktisch wichtige, typische Fallkonstellationen ab und macht hierzu Bewertungsvorschläge. Er ist als Angebot auf dem Weg zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung zu Streitwerten in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu verstehen, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit.