BRAO § 53 Abs. 1
Plötzliche Erkrankung eines Einzelanwalts
BGH, Beschluss vom 16.04.201 9- VI ZB 44/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 479

Ist ein Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, beispielsweise durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

 

Unwirksame Einreichung einer Berufung über das elektronische Anwaltspostfach
ZPO §§ 130 Nr. 6, 130 a Abs. 3, Abs. 4; RAVPV § 23 Abs. 3 Nr. 5; elDAS-VO Art. 3 Nr. 11 und 12, 25 Abs. 2, 26

OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2019 - 11 U 146/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 2176 ff.

  1. Die wirksame Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach setzt gem. § 130 a Abs. 3 ZPO eine Übereinstimmung der unter dem Dokument befindlichen einfachen Signatur mit der als Absender ausgewiesenen Person voraus, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur fehlt.

  2. Die Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach unter Aufbringung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur erfüllt nicht die Voraussetzungen an die wirksame Einreichung eines elektronischen Dokuments gem. § 130 a Abs. 3 ZPO.

  3. Eine wirksame Einreichung bestimmender Schriftsätze aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach ist ohne qualifizierte elektronische Signatur nur möglich, wenn der Aussteller das Dokument eigenhändig aus seinem Postfach versendet.

  4. Wird eine Rechtsanwalts-GmbH mandatiert, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass nur ihr und nicht darüber hinaus jedem einzelnen für sie tätigen Rechtsanwalt die Prozessvollmacht erteilt worden ist.


    Leitsatz des Gerichts

 

 

BRAO §§ 46, 46 a; BEEG § 15; SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3
Zulassung als Syndikusrechtsanwältin in Elternzeit
BGH, Urteil vom 18.03.2019 - AnwZ (Brfg) 6/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 2032 ff.

Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des
§ 46 II-V BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO
Vier-Augen-Prinzip genügt für nach außen verantwortlichen Auftritt
AnwGH Bayern, Urteil vom 13.3.2019 - BayAGH I – 1 - 17/18 = BeckRS 2019, 3537 Fundstelle: NJW-Spez. 7/2019, S. 223

Für die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis des Syndikusrechtsanwalts, nach außen verantwortlich aufzutreten, reicht ein Vier-Augen-Prinzip oder eine Gesamtvertretung mit zweiter Unterschrift zusammen mit dem Sachbearbeiter aus.

 

Leitsatz der Schriftleigung der NJW-Spezial

BRAO § 114
Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen wiederholter Untreue
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.03.2019 - 2 AGH 15/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 511

Ein Anwalt ist regelmäßig aus der Anwaltschaft auszuschließen, wenn er wegen mehrerer erheblicher Fälle von Untreue verurteilt worden ist. In solchen Fällen ist die Ausschließung der Regelfall und es müssen besondere Umstände hinzutreten, damit von dieser Maßnahme abgesehen werden kann.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

§ 46 BRAO
Hinreichend bestimmter Zulassungsbescheid für Syndikuszulassung
BGH, Beschluss vom 27.2.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17 = BeckRS 2019, 3690 Fundstelle: NJW-Spez. 8/2019, S. 255

Ein Bescheid zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, der sich in seinen Tenor auf die Nennung des Arbeitgebers beschränkt, ist jedenfalls dann ausreichend, wenn in der

Begründung des Zulassungsbescheids auf den Arbeitsvertrag, die Tätigkeitsbeschreibung und weitere für die Entscheidung relevante Unterlagen Bezug genommen wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

FAO § 5 Abs. 1, Abs. 4
Vertretung mehrerer Instanzen durch einen Fachanwaltsanwärter
BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - AnwZ (Brfg) 49/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 350 f.

Erstreckt sich ein anwaltliches Mandat über mehrere Instanzen, kann lediglich von einem einzigen Fall ausgegangen werden. Auch eine höhere Gewichtung ist nicht zwingend.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 8
Keine Anwaltszulassung für beamtete Hochschulprofessoren
BGH, Beschluss vom 26.02.2019- AnwZ (Brfg) 49/18
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 447

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass es einem beamteten Hochschulprofessor aufgrund seines besonderen Treueverhältnisses gegenüber dem Staat verwehrt ist, gleichzeitig den Anwaltsberuf auszuüben.

Leitsatz der Autors der NJW Spezial

 

Art. 12 GG, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Abschluss des Widerrufsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt
BGH, Beschluss vom 18.2.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17 = BeckRS 2019,3370 Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 286

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Anwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BGB § 929; BRAO §§ 53 Abs. 10 S. 1, 55 Abs. 3 S. 1
Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen eines Rechtsanwalts
BGH, Urteil vom 07.02.2019 -IX ZR 5/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 2034

Der Abwickler kann das Eigentum an den Handakten des früheren Rechtsanwalts auf dessen Mandanten übertragen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO
Prüfung von Rechtsfragen durch Syndikusrechtsanwalt
AnwGH München, Urteil vom 7.2.2019 - BayAGH I -1 - 27/18 = BeckRS 2019, 1343
Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 287

Eine Prüfung von Rechtsfragen im Sinne des § 46 III  Nr. 1 BRAO liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um einfache Rechtsfragen handelt.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1- 4
Keine Zulassung als Syndika für Geschäftsführerin einer Klinik-GmbH
AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2019 – 2 AGH 3/17
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 414 f.

Eine fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Tätigkeit übt nicht aus, wer sich an Weisungen zu halten hat, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

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