BRAO § 46 Abs. 2 - 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Leiharbeitnehmer

AnwGH München, Urteil vom 10.07.2017 – BayAGH III – 4 – 6/16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639

Ein Leiharbeitnehmer, der beim Entleiher als Legal Counsel eingesetzt wurde, kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, weil es für ihn zu Interessenkonflikten zwischen seinem Arbeitgeber einerseits und seinem Einsatzbetrieb andererseits kommen kann.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 49 b I 1; RVG §§ 4 I, 34; BGB § 612 II

Zulässigkeit der kostenlosen anwaltlichen Erstberatung

BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 2554 ff.

Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.

 

Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 73 II Nr. 1 u. 4, 112 c I 1, 120 a; VwGO § 43 

Präventive gerichtliche Überprüfung einer Werbemaßnahme

BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

Fundstelle: NJW 2017, S. 2556 ff

1.    Zur Abgrenzung einer einfachen Belehrung beziehungsweise eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis beziehungsweise einer missbilligenden Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile BGHZ 194, 79 = NJW 2012, 3102 Rn. 12; NJW 2015, 72 Rn. 7 f.; NJW-RR 2016, 1146 Rn. 10; NJW 2017, 407 Rn. 10, 12).

 

2.    Hat die Rechtsanwaltskammer in Bezug auf ein von einem Rechtsanwalt beabsichtigtes Verhalten eine einfache Belehrung beziehungsweise einen präventiven Hinweis erteilt und damit keinen Verwaltungsakt erlassen, ist eine auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichtete (vorbeugende) Feststellungsklage des Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein spezielles, besonders schützenswertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht und die Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz für ihn mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24.2.2016 – AnwZ [Brfg] 62/15, BeckRS 2016, 05140 Rn. 7 mwN; NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 46 Abs. 2 – 5

Tätigkeit eines Syndikusanwalts als „Sachbearbeiter Wohnungswesen“

AnwGH Celle, Urteil vom 19.06.2017 - AGH 14/16 (II)

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 670 f

 Ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag eines Unternehmensjuristen keine konkrete Regelung zu seiner fachlichen Unabhängigkeit, kann sich diese auch aus einer einbezogenen Tätigkeitsbeschreibung ergeben, nach der die „fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung vertraglich und tatsächlich gewährleistet“ ist.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 164, 168 II; BVerfGG §§ 92, 93 a II; GG Art. 12 I

Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH

BVerfG, Beschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 2670 f.

Dem BGH als Wahlprüfungsgericht ist es mit Rücksicht auf den ausschließlich dem Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem BGH zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht möglich, eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen und einen besser geeigneten Bewerber zu bestimmen. Er kann nur überprüfen, ob die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung und unter Einhaltung der Auswahlkriterien vertretbar erscheint.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

IFG § 1 Abs. 1 S. 1; BRAO §§ 176 Abs. 1, 177 Abs. 2
Auskunftspflichten der BRAK nach dem Informationsfreiheitsgesetz
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2017- OVG 12 N 72.16 Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 414 f.

Die Bundesrechtsanwaltskammer unterliegt als Behörde im Sinne des § 1 I 1 IFG den Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BRAO § 59 a

Unzulässige Bürogemeinschaft mit Mediator und Berufsbetreuer

AGH Celle, Urteil vom 22.05.2017 - AGH 16/16 (I 9)

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 478

Einem Anwalt ist es ungeachtet der Entscheidung des BVerfG zur gemeinsamen Berufsausübung mit Ärzten und Apothekern verwehrt, mit einem nichtanwaltlichen Mediator und Berufsbetreuer eine Bürogemeinschaft zu unterhalten.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 2 - 4

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für eine Personalleiterin

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 62/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 158 f.

 

 

 

Einer für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätigen Personalleiterin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin versagt werden, wenn sie über keine ausreichende Vertretungsbefugnis nach außen verfügt.

 

Leitsatz des Autors der NJW

 

BORA § 12 Abs. 1

Verstoß gegen das Umgehungsverbot bei Tätigkeit in eigener Sache

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.05.2017 - IV AG 72/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 478 f.

Ein Verstoß gegen § 12 BORA scheidet grundsätzlich aus, wenn der Anwalt in eigener Sache tätig wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Anwalt hierbei zum Ausdruck bringt, dass er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auftreten möchte.


Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

RVG § 3 a; BRAO § 43

Mündliche Vergütungsvereinbarung als berufsrechtlicher Verstoß

AnwG Hamm, Beschluss vom 11.05.2017 - AnwG Hamm 52/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 199

 

Der nur mündliche Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten stellt keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Verstoß gem. § 43 BRAO dar.

 

Leitfaden des Verfassers des RVGreports

 

BRAO § 46 Abs. 2 - 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für Referentin für Rechtspolitik

AnwGH Hessen, Urteil vom 08.05.2017 - 1 AGH 14/16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 511

Die reine Erstellung von Rechtsgutachten, die sich nicht auf einen konkreten Streitfall beziehen, ist nicht als anwaltliche Tätigkeit anzusehen.


Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BeamtStG § 41 S. 2

Karenzzeit für pensionierten Richter als Anwalt

BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 2 C 45.16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 606

Tritt ein in den Ruhestand versetzter Richter als Anwalt vor dem Gericht auf, bei dem er zuvor tätig war, begründet dies die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange und rechtfertigt es, ihm diese Tätigkeit für eine Karenzzeit zu untersagen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

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