ZPO § 130 a V
Sorgfaltspflichten bei Versendung über beA
BGH, Beschluss vom 29.9.2021 - VII ZR
Fundstelle: NJW 2021, S. 3471

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristge-gebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA erfordern die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130 a V 2 ZPO erteilt wurde.

Leitsatz der Redaktion

 

 

§ 2 Abs. 1, 3 RDG
Smartlaw – zulässiger Vertragsdokumentengenerator
BGH, Urteil vom 9.9.2021 – I ZR 113/20 = GRUR-RS 2021, 28479
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 670

Wird mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators ein Vertragsentwurf erstellt, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden, liegt hierin keine unzulässige Rechtsdienstleistung.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

UWG §§ 3 I, 5 I 1 u. 2 Nr. 3, § 8 I 1; ZPO § 138 I, II, IV
Unzutreffende Werbung auf Anwaltshomepage - Vorstandsabteilung
BGH, Urteil vom 22.7.2021 - I ZR 123/20
Fundstelle: NJW 2021, S. 3464

  1. Die im Internetauftritt einer Rechtsanwältin enthaltene unzutreffende Behauptung, derzeit Mitglied der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer zu sein, ist eine irreführende geschäftliche Handlung, die auch dann im Sinne des § 5 I 1 UWG geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, wenn in der Vergangenheit eine solche Mitgliedschaft bestanden hat.
  2. Tatsächliche Umstände, die gegen eine geschäftliche Relevanz des als Irreführung beanstandeten Verhaltens im Sinne des § 5 I 1 UWG sprechen, liegen in der Darlegungs- und Beweislast der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Partei.
  3. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die gegen eine Rechtsanwältin wegen der als unzutreffend beanstandeten Behauptung einer derzeitigen Mitgliedschaft in der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer Klage erhoben hat, kann den Vortrag der Beklagten, zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied dieser Vorstandsabteilung gewesen zu sein, gem. § 138 IV ZPO wirksam mit Nichtwissen bestreiten.

Leitsatz der Redaktion

 

 

§ 66. 69, 112 f I Nr. 2 BRAO
Ungültige Vorstandswahl
AGH Bayern, Urteil vom 22.7.2021 - BayAGH III-4-9/20 = BeckRS 2021, 23255
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 734

Scheidet ein Mitglied des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer vorzeitig aus seinem Amt aus, bleibt es. im Fall einer Nachwahl oder bei den nächsten turnusmäßigen Vorstandswahlen ein wählbarer Kandidat.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§ 150 I BRAO
Vorläufiges Berufs- bzw. Vertretungsverbot nur im Ausnahmefall
AGH Bayern, Beschluss vom 21.7.2021 - BayAGH II-3-9/21 = BeckRS 2021, 35038
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 767

Lässt sich nicht anhand konkreter Tatsachen feststellen, dass das Risiko eines Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter höher ist als die Wahrscheinlichkeit, dass es bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht zu weiteren Schäden im Rahmen der Berufsausübung kommt, darf für ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot kein Raum sein.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

191 b Abs. 2 S. 2 BRAO
Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung
AGH Bayern, Urteil vom 20.7.2021 - BayAGH III-4-7/2019 = BeckRS 2021, 32123
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 703

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl ist nicht darin zu erblicken, dass bei einem zum Einsatz gekommenen Online-Wahlsystem nicht die Möglichkeit besteht, sich der Stimme zu enthalten.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeurkG
Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot
BGH, Beschluss vom 19.7.2021 - NotSt (Brfg) 1/21 = BeckRS 2021, 24480
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639


Beurkundet ein Notar einen Vertrag, bei dem sein Sozius als (gegebenenfalls vollmachtloser) Vertreter einer Vertragspartei auftritt, verstößt er gegen das Mitwirkungsverbot nach § 31 1 Nr. 4 BeurkG.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§ 8 I und III Nr. 1, 3, 5 I Nr. 3 UWG
Irreführende Bezeichnung eines angestellten Anwalts als Partner
LG Münster, Urteil vom 16.7.2021 - 22 O 12/21 = BeckRS 2021, 34786
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 734

Bezeichnet ein Anwalt einen bei ihm angestellten Anwalt als „Partner", ist diese Bezeichnung zur Irreführung über die Person und Eigenschaften seiner Kanzlei geeignet, da sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, der angestellte Berufsträger sei Gesellschafter und mithin Teilinhaber der beworbenen Kanzlei.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§ 46 Abs. 5 S. 1, 46 a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BRAO
Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers
BGH, Beschluss vom 13.7.2021 - AnwZ (Brfg) 62/19 = BeckRS 2021, 24316
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 606


Ob ein Berufsträger in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig wird oder in Angelegenheiten der Kunden des Arbeitgebers, bestimmt sich allein nach dem objektiven Inhalt der Tätigkeit des Berufsträgers.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

112 a Abs. 1, Abs. 3 BRAO
Eingeschränkter Rechtsweg zur Anwaltsgerichtsbarkeit
BGH, Beschluss vom 7.7.2021 - AnwZ 1/21 = BeckRS 2021, 23186

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 606

Einer nicht zur Anwaltschaft zugelassenen Person ist der Rechtsweg zur Anwaltsgerichtsbarkeit auch dann nicht eröffnet, wenn diese einen Anspruch aus Vorschriften der BRAO herzuleiten sucht, etwa indem sie anwaltliches Fehlverhalten zu ihrem Nachteil geltend macht.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Art. 12 DS-GVO
Datenauskunftsanspruch gegen einen Anwalt

LG Bonn, Urteil vom 1.7.2021 - 15 0 372/20 = BeckRS 2021, 18275
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 542

Anwälte sind verpflichtet, ihren Mandanten eine vollständige Datenauskunft nach Art. 15 1 und III 1 i. V. m. Art. 12 DSGVO zu erteilen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

§ 46 Abs. 2, 46 a, 46 b Abs. 3 BRAO
Keine rückwirkende Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
AGH Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.6.2021 - 2 AGH 4/18 = BeckRS 2021, 25497
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 607

Die Möglichkeit einer rückwirkenden Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft sieht die BRAO nicht vor. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass ein Zulassungsanspruch bestand, kann aber gegeben sein.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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