FamGKG § 55 I, II; RVG § 33 I, III
Festsetzung des Werts für anwaltliche Tätigkeit im Unterhaltsstufenverfahren
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.5.2020 - 5 WF 75/20
Fundstelle: NJW 2020, S. 3668

 

Ist im Stufenverfahren auf Trennungsunterhalt Rechtshängigkeit eingetreten und legt der Verfahrensbevollmächtigte anschließend das Mandat nieder, bemisst sich der Wert für seine anwaltliche Tätigkeit nicht nach dem Auffangwert des § 42 III FamGKG, sondern, wenn diese bekannt sind, nach den Vorstellungen des Antragstellers über die Höhe seines Anspruchs. 

 

Leitsatz der Redaktion

 

 

RVG § 34 Abs. 1; RVG VV Vorb. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300
Beratungsgebühr für Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments
BGH, Urteil vom 15.04.2021 – IX ZR 143/20
Fundstelle: NJW 2021, S. 1680 f.

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind.

Leitsatz des Gerichts

 

 

§ 66 Abs. 1, 69a GKG; § 152a VwGO; Nr. 5400 GKG KV
Anhörungsrüge bei Kostenerinnerung
OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2021 - 8 OB 128/20

Fundstelle: AGS 2021, S. 415

Die Anhörungsrüge gegen den eine Kostenerinnerung zurückweisenden Beschluss ist kostenfrei; über sie entscheidet als „judex a quo" der funktionell zuständige Spruchkörper des Ausgangsgerichts.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG
Gebühren des als Terminsvertreters des Pflichtverteidigers beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2021 - (S) AR 62/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 394

Dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter „Terminsvertreter" nicht nur die Terminsgebühr zu, sondern auch die Grundgebühr und die entsprechende Verfahrensgebühr.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ArbGG §§ 2, 5
Anwalt als arbeitnehmerähnliche Person
LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.04.2021 – 4 Ta 148/20
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 447

Ein Anwalt, der die Räumlichkeiten einer externen Kanzlei nutzt und dafür alle Honorarforderung gegen einen monatlichen Festbetrag abtritt, ist als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen.

Leitsatz der NJW-Spezial

 

 

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