Beruf & Familie
Kinderbetreuung 0 bis 6 Jahre
Es gibt in öffentlichen Einrichtungen eine Reihe von Betreuungsmöglichkeiten. Dabei sind die Angebote für Kinder ab 3 Jahren ausreichend, während bei den Betreuungsplätzen unter 3 Jahren noch ein erhebliches Defizit besteht. Doch der Ausbau ist im Gange und Sie sollten die Entwicklung im Auge behalten.
Bitte beachten Sie: erst wenn Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Sie finden einen Betreuungsplatz für Ihr Kind ab dem ersten Lebensjahr über private oder öffentliche Einrichtungen, wie
- Kindertagesstätten bzw., Kindergärten.
- Über das Jugendamt finden Sie die jeweiligen ortsansässigen Einrichtungen oder in ihrem Telefonbuch.
- Auch Tagesmütter werden z.T. über die Jugendämter vermittelt.
- Privaten Inititiativen fangen einen nicht unerheblichen Teil der Defizite in diesem Betreuungssektor auf. Diese laufen in der Regel über Au Pairs, private Tagesmütter oder auch zum Zwecke der Eröffnung einer Kindertagesstätte gegründete Vereine.

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