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Rechtsanwaltskammer Hamm
 
 

Beruf & Familie

Elterngeld

Das neue Elterngeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und wird für Neugeborene ab dem 01.01.2007 gezahlt, sofern vorher eine Erwerbstätigkeit bestand. Der Anspruch richtet sich der Höhe nach auf bis zu 67 % des letzten Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 1.800,- €.

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