Hinweise gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)

Erstellt durch:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Ostenallee 18

59063 Hamm
Deutschland

Telefon: 02381 / 985000

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Internet: http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ihren Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto.

Verantwortliche Redaktion:

Rechtsanwältin Hind Gzaderi, Geschäftsführerin

Ergänzende Angaben nach TMG

Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm ist eine nach den §§ 60 ff der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Rechtsanwaltskammer unterliegt gemäß § 62 Abs. 2 BRAO der Staatsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Zuständig ist das

Justizministerium des Landes NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 87920

Telefax: 0211 / 8792-456

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Internet: www.jm.nrw.de

Die Bearbeitung von Eingaben, in denen Beschwerde über die Rechtsanwaltskammer Hamm geführt wird, ist übertragen worden auf die

Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm

Telefon: 02381 / 272 - 0
Telefax: 02381 / 272 - 518

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Internet: www.olg-hamm.de

Die Zuständigkeit für Eingaben von Justizbediensteten behält sich das Justizministerium vor.

Die näheren Bestimmungen über die Organe, Befugnisse und Aufgaben sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Die aktuelle Fassung der jeweiligen Vorschriften finden Sie hier.

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