Neuigkeiten
Geänderte Einzugsermächtigung für den Kammerbeitrag (gültig ab 01.01.2011)
Die Kammerversammlung hat am 14. April 2010 eine Neufassung der Beitragsordnung beschlossen.
Mit der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Neufassung wird die bisherige vierteljährliche Fälligkeit des Kammerbeitrags auf eine halbjährliche Fälligkeit umgestellt.
Die Kammerversammlung hat zugleich beschlossen, dass der Kammerbeitrag in 2011 wie bisher 160,00 € beträgt.
Die Kammermitglieder, die der Kammer eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, der Kammer eine neue, ab dem 01.01.2011 geltende Einzugsermächtigung zu erteilen.
Ein Muster finden Sie hier zum download (pdf).
Durch die neuen Fälligkeiten am 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres á derzeit
80,00 € verringert die Kammer ihren Verwaltungsaufwand.

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