Die Satzungsversammlung (SV) hat in ihrer Sitzung am 06./07.11.2009 in Berlin Änderungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 10 und 23 BORA beschlossen, die am 01.07.2010 in Kraft getreten sind. Die Beschlüsse sind in BRAK-Mitt. 2010, S. 69, veröffentlicht worden.
Gem. § 10 BORA muss auf dem anwaltlichen Briefbogen die Kanzleianschrift angegeben werden. Hintergrund der Neuregelung ist der Wegfall des Zweigstellenverbots und des Verbots der sog. Sternsozietät. Dabei ist unter der Kanzleianschrift diejenige Adresse zu verstehen, die gem. § 31 BRAO in das Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen werden muss, da sie gem. § 27 Abs. 1 BRAO die Kammerzugehörigkeit bestimmt.
Bitte beachten Sie: § 10 BORA n. F. macht in vielen Fällen eine Anpassung des Kanzleibriefbogens notwendig!
Einen ausführlichen Beitrag hierzu
finden Sie im KammerReport 3/2010, S. 31 f.
Am 09.06.2010 hat im BMJ eine Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen stattgefunden. In diesem Termin, an dem für die BRAK der Vorsitzende des Schuldrechtsausschusses teilgenommen hat, ist unter anderem auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2010 erörtert worden. Im Anschluss an diese Besprechung haben sich die mit dem Fernabsatzrecht befassten Ressorts der Bundesregierung darauf geeinigt, den Gesetzentwurf vor einer Befassung des Bundeskabinetts auf eine breitere Tatsachengrundlage zu stellen. Daher ist die BRAK gebeten worden, einen Fragenkatalog zu beantworten. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns bei der Beantwortung dieser Fragen zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen unterstützen könnten. Bitte leiten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 09.08.2010 an die BRAK an zentrale@brak.de oder per Fax an 030/284939-11 unter Angabe des Betreffs „Fernabsatz“. Vielen Dank im Voraus!
Am 07.07.2010 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Frage der Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Berlin statt. Zur Diskussion standen Gesetzentwürfe und Anträge verschiedener Fraktionen (BT-Drucks. 17/1755, BT-Drucks. 17/1411, BT-Drucks. 17/1149, BT-Drucks. 17/1765). Die Liste der Sachverständigen finden Sie als Anlage 3 zur Tagesordnung. Die BRAK hat im Vorfeld die BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2010 an den Finanzausschuss übermittelt. In der Diskussion über die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) in Fällen vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO) muss nach Ansicht der BRAK bei der Behandlung des Themas zwischen der Steuerhinterziehung mit direktem Vorsatz und der Steuerhinterziehung mit Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz) unterschieden werden. Bei einer lediglich bedingt vorsätzlichen Steuerhinterziehung muss die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige aufrecht erhalten bleiben. Alle Stellungnahmen finden Sie hier.
Die Frühjahreskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) tagte am 23. und 24.06.2010 in Hamburg. Die Tagesordnung finden Sie hier. Alle Beschlüsse der 81. Justizministerkonferenz finden Sie hier.
Die JuMiKo fasste u. a. zu folgende Punkten Beschlüsse: Zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Errichtung eines elektronischen Urkundsarchivs (TOP I.3), zu Art. 91c Grundgesetz – Möglichkeiten übergreifender Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und angemessene Beteiligung der Justiz [TOP I.7 a) und b)], zur Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen im zivilrechtlichen Verfahren (TOP I.8), zur Sicherstellung der Ermittlungen von Kindern des Erblassers durch das Nachlassgericht (TOP I.9), zum Zwischenbericht der gemeinsamen Kommission der JuMiKo und der ASMK zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialrechts (TOP 1.13), zu Persönlichkeits- und Konsumentenprofilen als Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung (TOP I.14), zur Anhebung der Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz (TOP I.15), zur Sicherungsverwahrung (TOP II.1 und TOP II.2), zur Gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (TOP II.3), zu EU-Maßnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Stockholmer Programms (TOP II.5) sowie zum Jahresbericht 2010 über die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts (TOP II.9).
Zu den TOP II.4 (Rechtsstaatlicher Handlungsbedarf beim Europäischen Haftbefehl, TOP II.6 (Fahrverbot als Hauptstrafe) und zu allen Tagesordnungspunkten unter III (u.a. zu § 522 Abs. 2 ZPO) erfolgte keine Beschlussfassung der JuMiKo.
Das Bundeskabinett hat am 07.07.2010 die Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Die Neuregelung sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2009/109/EG, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist, umgesetzt werden. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30.06.2011 angepasst werden. Durch den Entwurf ist eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll, geplant. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 07.07.2010. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 10/2010 zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes Änderungs- und Ergänzungsvorschläge gemacht.
Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 7/2010.
Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drucks. 17/2423) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (§ 20k BKAG) und zur Verwendung und Übermittlung solcher Daten (§ 20v BKAG) vorzulegen. Das BKA soll zudem die so gewonnenen Daten nicht verwenden dürfen, so die Linksfraktion. Der Antrag steht auf der TO der BT-Sitzung v. 08.07.2010.
Lesen Sie auch KammerInfo 12/2010, 1/2009, 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008 sowie 21/2007.