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KammerInfo

Ausgabe Nr. 02/2013, vom 30. Januar 2013

Inhaltsverzeichnis:

Elektronischer Rechtsverkehr

Nachdem im Bundeskabinett vor gut einem Monat der Regierungsentwurf zum Elektronischen Rechtsverkehr beschlossen wurde, hat jetzt die Bundesregierung zum Entwurf der Länder eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird grundsätzlich das Ziel, den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz voranzubringen und letztlich flächendeckend einzuführen, begrüßt. Wie der Bundesrat hält auch die Bundesregierung eine Novellierung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr noch in dieser Wahlperiode für geboten.

Die Bundesregierung kritisiert jedoch, dass der Bundesratsentwurf keine bundeseinheitliche Regelung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten  vorsieht. Öffnungsklauseln in Form von Rechtsverordnungsermächtigungen für die Länder würden nicht zu einer Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs führen, weil die damit einhergehende Rechtszersplitterung zu Rechtsunsicherheit führe und dadurch das Vertrauen der Nutzer geschwächt werde. Zudem ist die Bundesregierung – anders als der Bundesrat – der Auffassung, dass es Ziel gesetzgeberischen Handelns sein müsse, eine Vorleistungspflicht für einzelne am elektronischen Rechtsverkehr beteiligte Personengruppen, d.h. insbesondere für Rechtsanwälte, zu vermeiden.

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Enquete-Kommession diskutiert über "Staatstrojaner"

Die vom Bundestag gebildete Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat in ihrer vorletzten Sitzung am 14.01.2013 unter anderem auch über Fragen im Zusammenhang mit dem so genannten „Staatstrojaner“ diskutiert. Dabei wurde das Problem der einschlägigen Rechtsgrundlage unterschiedlich bewertet. Nach Ansicht der Opposition reicht § 100a StPO nicht für eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung aus. Ohne eine zusätzliche Rechtsgrundlage sei der Einsatz der Staatstrojaner zur Überwachung des Datenverkehrs nicht möglich, urteilte der von der SPD-Fraktion in die Enquete-Kommission berufene Sachverständige Alvar Freude. Die Linksfraktion lehnt den Einsatz grundsätzlich ab, da es „unmöglich ist, die dazu vom Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben zu erfüllen“, sagte Petra Sitte (Die Linke).

Die CDU war dagegen der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage mit § 100a StPO eine ausreichende Grundlage bildet. Gleichwohl wäre es „wünschenswert“, eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen, so der Unionsabgeordnete Stephan Mayer.

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Anhörung zu Intensivierung von Videotechnik in Gerichten

Am 14.01.2013 hat der Bundestagsrechtsausschuss eine Anhörung zur Nutzung von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren durchgeführt. Anlass war ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Intensivierung des Einsatzes derartiger Technik in deutschen Gerichten. Durch die Bereitstellung dieser Technik durch die Justizverwaltung soll vor allem der Anwaltschaft, aber auch anderen Verfahrensbeteiligten in geeigneten Fällen die Gelegenheit geboten werden, an gerichtlichen Verfahren ohne Reisetätigkeit aus der eigenen Kanzlei heraus oder von durch die Justizverwaltungen bereitgestellten Videokonferenzanlagen aus teilzunehmen, heißt es im Gesetzentwurf.

Rechtsanwalt Dr. Jan Bockemühl vom Strafrechtsausschuss der BRAK begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfes grundsätzlich. Der Einsatz moderner Kommunikationsinstrumente im Strafverfahren dürfe aber nicht zu einer Beschneidung der Beschuldigtenrechte führen, sagte er in seiner Stellungnahme zur Anhörung.

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Satzungsversammlung

Das Bundesjustizministerium hat die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom November des vergangenen Jahres gebilligt. Wichtigste Änderung ist der § 7a BORA, dessen Wortlaut an das neue Mediationsgesetz angepasst wurde. Die Beschlüsse werden im Heft 1/2013 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und am 01.05.2013 in Kraft treten.

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Tag des Behindertenrechts am 13.06.2013 - Mitgestaltung

Die Angehörigen der Sozialgerichtsbarkeit in NRW beabsichtigen, am

Donnerstag, 13.06.2013, in der Zeit von 10:00 - 15:00 Uhr

an allen 8 Sozialgerichten einen Tag des Behindertenrechts durchzuführen. Insbesondere behinderte Bügerinnen und Bürger sollen über die Arbeit der Angehörigen der Sozialgerichte im Bereich des Behindertenrechts unterrichtet werden. Auch Informationen zu weiteren sozialen bzw. sozialrechtlichen Aspekten auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, des Rechts der Arbeitsförderung, des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung werden angeboten.

Zur Mitgestaltung des Tages des Behindertenrechts im Sozialgericht Duisburg lädt dessen Vizepräsident insbesondere Fachanwälte für Sozialrecht herzlich ein. Er bietet diesen an, behinderte Bürgerinnen und Bürger, ggf. durch persönliche Ansprechpartner/-innen oder einen Stand/eine Präsentation, über ihre Leistungen zu informieren. Sollte Interesse bestehen, wird gebeten, dies bis zum 25.02.2013 - bestenfalls per E-Mail - mitzuteilen. Für Rückfragen, Mitteilungen und Anregungen steht Herr Richter am Landessozialgericht Dirk Lewandrowski (Tel.: 0203/3005-620, E-Mail: dirk.lewandrowski@sgdu.nrw.de), der den Aktionstag für die Gerichtsleitung betreut, jederzeit gern zur Verfügung.

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Tagung "Alles was Recht ist. Patientenrechte in der Diskussion"

Das Zentrum für Gesundheitsethik an der Evangelischen Akademie Loccum veranstaltet in Kooperation mit dem niedersächsischen Hausärzteverband am 01.03.2013 in Hannover die Tagung " Alles was Recht ist. Patientenrechte in der Diskussion".

Auf dieser Tagung wird einerseits über die Rechte von Patienten informiert; andererseits sollen aus verschiedenen Perspektiven Rahmenbedingungen für eine Patientenbeteiligung und mögliche Auswirkungen einer "verrechtlichten" Arzt-Patienten-Beziehung diskutiert werden.

Die Veranstaltung wendet sich an Ärzte und Ärztinnen, Patienten und Patientinnen, Juristen und Juristinnen sowie Selbsthilfegruppen und alle, die an einer praktischen, rechtlichen und ethischen Diskussion des Themas interessiert sind.

Weitere Infromationen können dem Veranstaltungsflyer entnommen werden, der hier abrufbar ist.

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Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgendem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Bau- und Architektenrecht
Samstag, 09.02.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Beweiserhebung Bauprozess

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.

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Seminare für Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien

Die Rechtsanwaltskammer bietet zu dem nachstehend genannten Thema ein Seminar für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €.

Mitarbeiterseminare
Donnerstag, 14.03.2013, 9:30 bis 15:30 Uhr, Besonderheiten bei der Mandatsübernahme im arbeitsrechtlichen Mandat.

Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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