Logo - RAK Hamm

KammerInfo

Ausgabe Nr. 06/2013, vom 08. April 2013

Inhaltsverzeichnis:

Kammerversammlung 2013

Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer findet am Mittwoch,

17. April 2013

um 16.00 Uhr, im Kurhaus Bad Hamm, Ostenallee 87, 59071 Hamm, statt.

Im Anschluss an die Kammerversammlung trägt Gastreferent Prof. Dr. Metin Tolan, Professor für experimentelle Physik an der TU Dortmund, zum Thema "Physik des Fußballspiels" vor. Danach sind alle Kolleginnen und Kollegen zum Gedankenaustausch bei kleinem Imbiss eingeladen.

Kommen Sie und entscheiden Sie mit. Sie sind die Kammer!

Infos zur Anmeldung finden Sie hier.

Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Kostenrechtsmodernisierung und Prozesskostenhilfe-/ Beratungshilferecht

Am 13.03.2013 hat der Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts und eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages durchgeführt.

Für die Anwaltschaft legte die Vorsitzende des Ausschusses RVG der BRAK, RAinuNin Beck-Bever die von BRAK und DAV in den gemeinsamen Stellungnahmen vorgebrachten Kritikpunkte dar. Sie konzentrierte sich beim 2. KostRMoG auf das lineare Anpassungsvolumen, welches um weitere 2 % erhöht werden sollte, auf die Einführung einer Zusatzgebühr in Höhe von 0,3 für zusätzliche Beweisaufnahmetermine, die Beibehaltung der jetzigen Formulierung der Nr. 2300 VV RVG, die fiktive Terminsgebühr im Sozial- und Verwaltungsrecht, die Einigungsgebühr und den Gegenstandswert beim Ratenzahlungsvergleich und die Fahrtkostenpauschale. Im Hinblick auf das Gesetz zur Änderung der PKH und Beratungshilfe kritisierte sie die geplanten Änderungen bei der Beiordnung in Scheidungsverfahr, die Definition der Mutwilligkeit, die Erweiterung des Beschwerderechts der Staatskasse, den Vorrang der Selbstvertretung bei der Beratungshilfe, die Abschaffung der nachträglichen Antragstellung sowie der Möglichkeit von Vergütungsvereinbarungen und Erfolgshonoraren bei Beratungshilfeberechtigten.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Elektronischer Rechtsverkehr

Am 14.03.2013 wurden der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drucks. 17/12634) und der Bundesrats-Entwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Justiz (BT-Drucks. 17/11691) in Erster Lesung beraten. Beide Entwürfe wurden gemäß dem Überweisungsvorschlag an den Rechtsausschuss und an den Innenausschuss verwiesen, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde. In ihren Redebeiträgen gehen die Abgeordneten zum Teil auf die Anliegen der BRAK ein, insbesondere in Bezug auf die Zustellung und die Forderung der BRAK nach einem elektronischen Empfangsbekenntnis und in Bezug auf den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Opferschutzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14.03.2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. Regelungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen sowie eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen vor.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme (Stlln.-Nr. 35/2011) kritisiert, dass mit der Opfer-Zuschreibung Rechte in einem Verfahren begründet werden, dessen Ziel es ist, erst noch herauszufinden, ob überhaupt eine Straftat zum Nachteil des Zeugen/ der Zeugin begangen wurde und ob der Angeklagte dafür verantwortlich ist.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Kronzeugenregelung

Ebenfalls am 14.03.2013 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe. Danach soll wieder – wie schon früher – die Strafmilderung voraussetzen, dass zwischen der Tat des „Kronzeugen“ und der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht.

Die BRAK hatte seinerzeit die Abschaffung des Konnexitätserfordernisses kritisiert und begrüßt deshalb die Wiedereinführung. Nur derjenige, der eine mit der eigenen Tat im Zusammenhang stehende Tat offenbart, werde glaubhaft machen können, dass er sich von dem kriminellen Umfeld, in dem (auch) seine Tat begangen wurde, lösen wolle. Hinzu komme, dass der „Kronzeuge“, der eine Tat offenbart, die im Zusammenhang mit der eigenen steht, wesentlich detaillierteres Wissen über den offenbarten Sachverhalt aufweisen wird, als dies ohne einen solchen Zusammenhang der Fall wäre.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
1. Internationales Anwaltsforum der BRAK: Rechtsanwälte als Richter

Am 21.03.2013 fand das 1. Internationale Anwaltsforum der BRAK in Fortführung der bisherigen Europäischen Konferenz statt. Insgesamt fast 100 Teilnehmer aus mehr als 25 Ländern diskutierten unter anderem die Frage, ob der Rechtsstaat gestärkt werden würde, wenn die anwaltliche Expertise auch auf der Richterbank gestärkt werden würde. Die BRAK und der DAV setzen sich seit längerem dafür ein, dass beim Bundesverfassungsgericht eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zum Richter bzw. zur Richterin ernannt wird. Im Rahmen des Forums, bei dem unter anderem auch Bundestagspräsident Norbert Lammert, Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier sowie der Richter beim israelischen Supreme Court und frühere Rechtsanwalt Yoram Danziger sprachen, forderte der Vizepräsident der BRAK Ekkehart Schäfer eine feste Quote für die anwaltliche Beteiligung an der Zahl der Richter beim Bundesverfassungsgericht. Wenn das Gesetz sechs Berufsrichter verlange, sei es nur plausibel, dass auch sechs Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte dort sitzen, so Vizepräsident Schäfer in seiner Begrüßungsrede.

Weiterführende Links:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2013

Die BRAK hat die diesjährige kleine Mitgliederstatistik veröffentlicht. Danach hatten die Rechtsanwaltskammern insgesamt zum 01.01.2013 161.835 Mitglieder (Vorjahr: 159.315), davon 160.894 Rechtsanwälte (Vorjahr: 158.426), 290 Rechtsbeistände (Vorjahr 298), 585 RA GmbHs (Vorjahr 535) und 25 RA AGs (Vorjahr: 23). Die Anwaltschaft verzeichnete weiterhin einen Zuwachs, der aber wie in den letzten Jahren geringer als im Vorjahr ausfällt. Während in den Jahren 1996 bis 2001 der Mitgliederzuwachs der Rechtsanwaltskammern über 6 % lag, 2002 bei noch 5,93 %, betrug er 2003 bis 2006 über 4 % und sinkt seit 2007 auf nunmehr 1,58 %.

Die höchste Mitgliederzahl wies weiterhin die RAK München mit 20.523 (Zuwachs 2,4 %) auf, gefolgt von der RAK Frankfurt mit 17.912 und der RAK Hamm mit 13.791. Die RAK Berlin verzeichnete mit einem Mitgliederzuwachs von 2,52 % den höchsten Zuwachs, gefolgt von der RAK Hamburg mit einem Zuwachs von 2,5 % und der RAK München mit 2,4 % Zuwachs. Bereits zehn Rechtsanwaltskammern verzeichneten einen Zuwachs von unter 1 %, die Rechtsanwaltskammern Mecklenburg-Vorpommern und Zweibrücken wiesen einen Rückgang der Mitgliederzahlen von -0,81 % bzw. -0,14 % auf.

Weiterführende Links:

Zahlen zur Anwaltschaft

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft Hamm e. V.

Die Juristische Gesellschaft Hamm e. V. lädt herzlich ein zu einer Veranstaltung zum Thema

Wegsperren!? Ein Gefängnisdirektor über Sinn und Unsinn der Sicherungsverwahrung
am 22.04.2013, 18:00 Uhr, OLG Hamm, Raum A006.

Referent ist Herr Michael Skirl, Leiter der JVA Werl. Mit seinem im letzten Herbst erschienenen gleichnamigen Buch hat sich Herr Skirl nachhaltig in die öffentliche Debatte um die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 04.05.2011 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung eingeschaltet. Seit 1999 leitet er die JVA Werl, in der nach einer baulichen Erweiterung künftig alle Sicherungsverwahrten in NRW untergebracht werden sollen.

Im Anschluss an den Vortrag besteht noch Gelegenheit zu Gesprächen untereinander und mit dem Referenten. Der Eintritt ist für Mitglieder und Interessierte frei.

Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgendem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Bank- und Kapitalmarktrecht
Freitag, 12.04.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Die Widerrufsbelehrung im Bankenvertrag - vom Haustürgeschäft bis zum Fernabsatzvertrag - Update

Bau- und Architektenrecht
Samstag, 13.04.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Sicherheiten im Baurecht und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung

Europarecht
Freitag, 19.04.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Europarecht in der anwaltlichen Praxis- Verkehrsrecht, Verbraucherrecht, Sozialrecht etc.

Familienrecht
Freitag, 26.04.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Fehlerquellen im familienrechtlichen Mandat

Versicherungsrecht / Verwaltungsrecht
Mittwoch, 08.05.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Kommunalhaftung auch unter versicherungsrechtlichen Aspekten

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.

Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

BRAK BRAK Zum Inhaltsverzeichnis Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag
Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

Zum Abbestellen des Newsletters: Hier klicken!