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KammerInfo

Ausgabe Nr. 07/2013, vom 22. April 2013

Inhaltsverzeichnis:

Elektronischer Rechtsverkehr

Am 15.04.2013 hat im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Elektronischen Rechtsverkehr stattgefunden. Behandelt wurden dabei ein Entwurf der Bundesregierung und ein Entwurf des Bundesrates. Die BRAK hat anlässlich der Anhörung erneut eine Stellungnahme herausgegeben. Grundsätzlich spricht sie sich darin für das Projekt aus, allerdings besteht aus der Sicht der Kammer noch Änderungsbedarf.

Kritisch sieht die BRAK beispielsweise die bisher noch einseitige Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Daten. Während die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten nach einer Übergangsfrist ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen muss, soll es eine solche Verpflichtung für die Gerichte nicht geben.

Außerdem fordert die BRAK, zum Nachweis der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis vorzusehen. Nach den bisherigen Plänen soll eine automatisch generierte Eingangsbestätigung ausreichen.

In der Anhörung hat als Vertreter der BRAK der Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr Christoph Sandkühler teilgenommen. Er sprach sich unter anderem auch dafür aus, ein Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Insgesamt wurde das Vorhaben von den Sachverständigen mehrheitlich begrüßt.

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Straftatbestand Datenhehlerei

Das Land Hessen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Strafgesetzbuch der Tatbestand der Datenhehlerei eingeführt werden soll. Der Entwurf sieht einen neuen § 202d StGB vor, nach dem derjenige, der „Daten (§ 202a Abs. 2), die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen“ mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden soll. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf geht auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz im Frühjahr des vergangenen Jahres zurück.

Der Ankauf von Steuerdaten durch den Staat soll allerdings weiterhin möglich sein: § 202d Abs. 5 StGB-E stellt klar, dass „Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch Amtsträger dienen“, nicht erfasst sind.

Neben der Einführung des neuen Straftatbestandes soll auch das Strafmaß zur den § 202a (Ausspähen von Daten) und § 202b (Abfangen von Daten) erhöht werden, wenn die Taten in Bereicherungs- bzw. Schädigungsabsicht oder gewerbsmäßig/bandenmäßig erfolgten.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Befugnisse nach § 100a (Telekommunikationsüberwachung) und § 100c StPO (akustische Wohnraumüberwachung) durch eine Erweiterung der jeweiligen Anlasstatenkataloge um die gewerbs- bzw. bandenmäßige Begehung der § 202a, § 202b und § 202d StGB vor.

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Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Im Bundestag haben am 18.04.2013 die Beratungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken begonnen. Mitberaten wurden ebenfalls der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung sowie der Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem Änderungen im Gebührenrecht bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Außerdem sollen künftig bei Inkassodienstleistungen bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten zu Gunsten des Schuldners gelten, die auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, betreffen. Dazu soll der § 43 BRAO geändert werden. Die BRAK hatte sich bereits in einer Stellungnahme nachdrücklich gegen eine solche Änderung ausgesprochen.

In der Bundestagsdebatte wies Thomas Silberhorn (CDU/CSU) darauf hin, dass das geplante Gesetz die Rechtsdurchsetzung für Urheber, Wettbewerber, für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen nicht erschweren oder gar konterkarieren werde. Abmahnungen blieben ein probates Mittel, um effektiv, frühzeitig und kostengünstig Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Mit den Auskunftspflichten für Inkassodienstleister befasste sich in ihrem Beitrag lediglich Kerstin Tack (SPD). Sie forderte hier strengere Regelungen. So sollten die Anschrift des ursprünglichen Auftraggebers nicht erst auf Anfrage sondern direkt mitgeteilt werden müssen.
Der Gesetzentwürfe wurden in die Ausschüsse verwiesen.

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64. Deutscher Anwaltstag

Unter dem Motto "Anwaltsmarkt 2030 - Zukunft jetzt gestalten" findet der 64. Deutsche Anwaltstag vom 6. bis 8. Juni 2013 in Düsseldorf statt.

Programm und Anmeldung unter: www.anwaltstag.de.

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17. Deutscher Verwaltungsgerichtstag in Münster

Vom 05. bis zum 07.06.2013 veranstaltet der Deutsche Verwaltungsgerichtstag e. V. in Münster im Messe- und Kongress Zentrum Halle Münsterland den 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstag.

Der Verwaltungsgerichtstag findet alle drei Jahre statt und ist mit über 1.000 in- und ausländischen Teilnehmern aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie im öffentlichen Leben das herausragende Forum für aktuelle rechtliche und rechtspolitische Themen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. In Münster geht es von A wie Ausländerrecht wie U wie Umweltrecht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.muenster2013.de.

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Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Bank- und Kapitalmarktrecht
Samstag, 18.05.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelle Rechtsprechung im Bankrecht

Versicherungsrecht / Verwaltungsrecht
Mittwoch, 08.05.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Kommunalhaftung auch unter versicherungsrechtlichen Aspekten

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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