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KammerInfo

Ausgabe Nr. 08/2013, vom 07. Mai 2013

Inhaltsverzeichnis:

E-Government-Gesetz

Der Bundestag hat am 18.04.2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in der vom Innenausschuss vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Dazu soll die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen verbessert und erleichtert werden.

Die BRAK hatte, wie auch jetzt die Vertreter der Opposition im Innenausschuss, in ihrer Stellungnahme die vorgesehene Verwendung des De-mail-Verfahrens kritisiert. Die Authentizität und Vertraulichkeit der übermittelten Dokumente sei bei diesem Verfahren auf Grund der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht gewährleistet, so die BRAK.

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Gesetzgebungsoutsourcing

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung zur Einbeziehung von Anwaltskanzleien bei der Erstellung von Gesetzentwürfen genommen. Darin weist sie darauf hin, dass zum einen die Zahl der durch externe Dritte erarbeiteten Gesetzentwürfe „quantitativ nicht signifikant“ sei und zum anderen  die konzeptionelle Arbeit in jedem Fall durch die Verfassungsorgane geleistet werde. Die Verfassungsorgane würden die durch externe Dritte erstellten Vorarbeiten eigenständig und abschließend prüfen, ohne dabei an sie gebunden zu sein. Eine nur formelle Übernahme von Gesetzentwürfen gebe es nicht, so die Bundesregierung. Auf die konkrete Nachfrage stellt die Bundesregierung klar, dass sie auch weiterhin Rechtsanwaltskanzleien an der Erstellung von Gesetzentwürfen beteiligen werde.

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Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit der Neuregelung des Sorgerechts soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert werden. Der Vater kann die Mitsorge künftig auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Er kann sich mit seinem Antrag auf Mitsorge an das Familiengericht wenden. Äußert sich die Mutter zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die erkennbar nicht mit dem Kindeswohl in Zusammenhang stehen, und sind dem Gericht auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt, soll die Mitsorge in einem vereinfachten Verfahren – ohne Anhörung des Jugendamtes – übertragen werden. Die gemeinsame Sorge ist nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht. Das Gesetz wird am 19.05.2013 in Kraft treten.

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Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Der Bundestag hat am 26.04.2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht ehelichen Vaters verabschiedet. Künftig soll es danach für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf ankommen, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend soll vielmehr sein, ob der leibliche Vater nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. Zudem wird dem leiblichen Vater bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Die BRAK hatte zum Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Sie begrüßt darin den Gesetzentwurf grundsätzlich, schlägt jedoch einige Änderungen vor. So soll in dem Gesetz nicht nur ein Umgangsrecht sondern auch eine Umgangspflicht des Vaters statuiert werden. Auch wenn der biologische Vater mangels rechtlicher Elternschaft nicht die Pflichten eines Vaters habe und er dem Kind gegenüber in keiner vergleichbaren Verantwortung stehe, sollte gleichwohl für ihn, um sein Bewusstsein dafür zu stärken, im Gesetz verankert sein, dass der Umgang mit einem und die Verantwortung für ein Kind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringe, heißt es in der Stellungnahme der BRAK.

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Informationsfreiheitsgesetz

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Vorschlag zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zu erarbeiten. Im Einzelnen fordert die Fraktion, die Ausnahmetatbestände nach denen Informationen verweigert werden können, zu reformieren. Dabei soll insbesondere der bisher absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden. Außerdem sollen die Behörden verpflichtet werden, amtliche Originaldokumente und aufbereitete Informationen im Internet zur Verfügung zu stellen (open data) sowie nach dem Vorbild der EU ein Dokumentenregister im Internet zu führen.

Zur Begründung verweist die Fraktion unter anderem auf den 3. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, in dem Schwächen des derzeitigen Informationsfreiheitsgesetzes aufgezeigt würden.

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Satzungsversammlung: Änderung der Regelungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten

In ihrer Sitzung Mitte April hat die Satzungsversammlung beschlossen, § 29 BORA, der bisher pauschal auf die Anwendbarkeit der CCBE-Reglungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten verweist, aufzuheben. Stattdessen sollen nun nur noch die von der Satzungsversammlung neu beschlossenen § 29a und § 29b BORA besondere Pflichten für die grenzüberschreitende Tätigkeit vorsehen. So muss der grenzüberschreitend tätige Anwalt nach Rücksprache mit seinem Mandanten die Anfrage eines ausländischen Rechtsanwalts beantworten, ob er „vertraulich“ gegenüber seinem Mandanten oder „ohne Präjudiz“ (d.h. ohne spätere Verwendung gegen den ausländischen Rechtsanwalt oder dessen Mandanten) Informationen austauschen oder Gespräche führen kann. Außerdem muss bei Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts der Kollege informiert werden, wenn eine sich aus der Einschaltung ergebende eigene Verbindlichkeit oder Haftung für das Honorar, die Kosten und die Auslagen des ausländischen Rechtsanwalts nicht übernommen werden sollen.

In einem zusätzlichen Beschluss stellte die Satzungsversammlung deklaratorisch klar, dass damit keine Abkehr von den Regelungen des CCBE Code of Conduct gewollt sei. Die dort geregelten Bereiche seien vielmehr überwiegend bereits in den allgemein geltenden Regelungen der BRAO und der BORA enthalten, so die Satzungsversammlung.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung werden jetzt vom Bundesjustizministerium geprüft. Sie treten, sofern nicht beanstandet, mit dem ersten Tag des dritten Monats, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt, in Kraft.

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Seminar zum 15jährigen Jubiliäum des Centrums für Europäisches Privatrecht der Uni Münster

Zum 15jährigen Jubiläum des Centrums für Europäisches Privatrecht veranstalten Prof. Dr. Sebastian Lohsse und Prof. Dr. Reiner Schulze ein Seminar mit dem Titel

"Entwicklung und Zukunftsperspektiven des Europäischen Privatrechts"
am Freitag, 14.06.2013, 14.00 bis 18.00 Uhr,
Senatssaal der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Schlossplatz 2, 48149 Münster.

Referenten werden sein:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult Ole Lando (Kopenhagen), Prof. Dr. Dr. h. c. Fryderyk Zoll (Krakau/Osnabrück), Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Bochum), Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes NRW, Klaus-Heiner Lehne, MdEP, Vorsitzender des Rechtsausschusses des EP, MinDirig Karl-Heinz Oehler, Bundesministerium der Justiz.

Die Teilnahmegebühr beträgt 10,00 Euro. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Verbindliche Anmeldung bei: Andrea Ammendola (ammendol@uni-muenster.de).

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Seminar für Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien

Die Rechtsanwaltskammer bietet zu dem nachstehend genannten Thema ein Seminar für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €.

Mitarbeiterseminare
Donnerstag, 06.06.2013, 9:30 - 15:30 Uhr, Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 01.01.2013
Nach den bereits durchgeführten Seminaren im Dezember 2012 und Januar 2013 befasst sich dieses Seminar auch mit den ersten Erfahrungen des "Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung".

Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Bank- und Kapitalmarktrecht
Samstag, 18.05.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelle Rechtsprechung im Bankrecht

Gewerblicher Rechtsschutz
Freitag, 07.06.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Grundkurs gewerblicher Rechtsschutz - Überblick zu Patenten, Marken und Geschmacksmustern und aktuelle Probleme

Mietrecht
Samstag, 25.05.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelle Rechtsprechung im Wohnraum-Mietrecht

Strafrecht
Samstag, 08.06.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelles Straf- und Strafprozessrecht

Versicherungsrecht
Mittwoch, 29.05.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Private Unfallversicherung – aktuelle Probleme und Schwerpunkte neuester Rechtsprechung

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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