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KammerInfo

Ausgabe Nr. 11/2013, vom 17. Juni 2013

Inhaltsverzeichnis:

Kostenrechtsmodernisierung und PKH-Beratungshilferecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2013 beschlossen, zum 2. KostRMoG und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Die Länder erhoffen sich dabei eine weitere Entlastung der Justizhaushalte. In der Gesamtschau beider Gesetze solle auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrads in der Justiz der Länder erreicht werden, heißt es in den beiden wortgleichen Beschlüssen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 26.06.2013 statt, das Justizkostenrecht und die Prozesskostenhilfe stehen auf der Tagesordnung.

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Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung verabschiedet. Das nun verabschiedete Gesetz weist gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf einige Änderungen auf. Dabei ist besonders erfreulich, dass die Vorschrift des § 174 ZPO im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Anwaltschaft geändert wurde. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich vor, dass das Empfangsbekenntnis abgeschafft und durch eine durch das künftige elektronische Postfach der Anwälte automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt wird. Die Zustellung sollte nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts als bewirkt gelten. Die BRAK konnte sich mit ihrer Kritik und ihrem Gegenvorschlag durchsetzen: Das bisherige Empfangsbekenntnis wird nun durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis ersetzt, das in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln ist.

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PartGmbB

Der Bundestag hat am 13.06.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das jetzt verabschiedete Gesetz eingeflossen sind.

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Insolvenzrechtsreform

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte passieren lassen. Durch das neue Gesetz soll eine Restschuldbefreiung in nach dem 01.07.2014 beantragten Verfahren bereits nach drei Jahren - und nicht wie bisher nach sechs Jahren - ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 % der Gläubigerforderungen erfüllt und die Verfahrenskosten begleicht.

Durch das Gesetz wird außerdem das Insolvenzplanverfahren für Verbraucherinsolvenzen geöffnet. Damit soll eine weitere Möglichkeit zur vorzeitigen Entschuldung eröffnet werden, unabhängig von einer gesetzlich festgelegten Quote oder einer bestimmten Verfahrensdauer. Schuldner sollen gemeinsam mit ihren Gläubigern die Voraussetzung für die Entschuldung individuell erarbeiten können. Diese Möglichkeit soll auch für Verbraucherinsolvenzverfahren gelten, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden.

Der Bundesrat hat darüber hinaus eine Entschließung gefasst, nach der die Notwendigkeit einer späteren Evaluation, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der gegenüber dem Regierungsentwurf erhöhten Mindestbefriedigungsquote von 35%, betont wird.

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Verfahrensrechte im Strafverfahren

Am 07.06.2013 hat der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren passieren lassen. Das neue Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren sowie der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren. Allerdings besteht, so heißt es in der Begründung, für die Bundesrepublik nur ein geringer Umsetzungsbedarf. Ergänzt wird beispielsweise die Pflicht des Gerichtes, den Beschuldigten darauf hinzuweisen, dass er während des gesamten Verfahrens einen Dolmetscher oder Übersetzer unentgeltlich beanspruchen kann. Außerdem wird klargestellt, dass in der Regel die freiheitsentziehenden Anordnungen sowie Anklageschriften, Strafbefehle und nicht rechtskräftige Urteile übersetzt werden müssen, wenn der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

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BRAK protestiert gegen Festnahmen in Istanbul

Die BRAK hat mit Bestürzung auf die Geschehnisse in der Türkei reagiert. Nach Presseangaben wurden am Dienstag fast 50 Rechtsanwälte, die friedlich gegen die Polizeigewalt gegen Demonstranten protestiert hatten, in einem Gericht in Istanbul festgenommen und teilweise körperlich misshandelt. Nach den Festnahmen ihrer Kolleginnen und Kollegen versammelten sich laut Angaben der türkischen Tageszeitung Hürriyet etwa 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um die Freilassung zu fordern.

Die BRAK hat eine Presseerklärung herausgegeben, in der sich der Präsident der BRAK Axel C. Filges äußerst besorgt angesichts der Ereignisse zeigt. Er verweist dabei auch auf die seit einigen Jahren laufenden Massenverfahren, in denen systematisch die Rechte der Verteidigung beschnitten werden.

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LG Dortmund: PfÜB-Formular muss nicht farbig eingereicht werden

Das LG Dortmund hat entschieden, dass die farbliche Gestaltung, wie sie die im Bundesgesetzblatt abgedruckten Formulare aufweisen, nicht Bestandteil der gem. § 3 ZVFV zwingend einzuhaltenden Form für die Stellung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sei. Dies ergebe sich nämlich weder aus der Art und Weise der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt oder dem Sinn und Zweck des Gesetzes noch aus Erwägungen der Praktikabilität. Der Begründung zur Verordnung und den dort formulierten Problemen, Zielen und Lösungen könne nichts entnommen werden, woraus sich schließen lasse, dass auch die farbliche Gestaltung des Antrages zwingend sei. Im Gegenteil sei formuliertes Ziel, durch die Vereinheitlichung der Formulare deren Handhabung zu erleichtern. Diese Vereinfachung erfordere jedoch nach Auffassung der Kammer weder für die Justiz noch für den Bürger/die Bürgerin die Verwendung farbiger Formulare. Gewollte Hervorhebungen würden auch im schwarz-weißen Ausdruck sichtbar. Es sei nicht ersichtlich, aus welchem Grund für die Bearbeitung durch die Justiz eine farbige Darstellung erforderlich sein könne. Die Vereinfachung, die sich dadurch einstelle, dass bekannte Formulare zu bearbeiten seien, stelle sich unabhängig von der farblichen Darstellung allein aufgrund der übrigen Gestaltung des Formulars dar. Es sei auch nicht ersichtlich, dass eine etwa für die Zukunft geplante gänzlich elektronische Bearbeitung der Anträge eine Einreichung in farbiger Form erfordere.

LG Dortmund, Beschl. v. 24.04.2013 - 9 T 118/13

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Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Erbrecht/Mietrecht
Freitag, 21.06.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Sterben und Wohnen - Mietvertrag und WEG-Objekt im Falle des Todes

Medizinrecht
Mittwoch, 03.07.2013, 14:30-20:00 Uhr, Probleme des ärztlichen Sachverständigenbeweises in der forensischen Praxis, insbesondere des Arzthaftungsprozesses

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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