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KammerInfo -Sondernewsletter

Ausgabe Nr. 15/2013 vom 30. August 2013

Online-Umfrage zum Umfang des gerichtlichen (und außergerichtlichen) Schriftverkehrs in Anwaltskanzleien

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation abgewickelt wird (Weitere Informationen zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier). Derzeit befindet sich die BRAK in der Konzeptionsphase des Projektes. Dabei legt sie besonderen Wert darauf, möglichst viele zukünftige Nutzer und Beteiligte in diesen Prozess einzubinden und bittet Sie um Ihre Mithilfe.

Die nachfolgende Online-Umfrage soll dabei helfen zu ermitteln, in welchem Umfang Daten über die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer versandt und empfangen werden müssen. Die Umfrage wird bis zum 19.11.2013 verfügbar sein. Wir wären dankbar, bereits wesentlich früher erste Erkenntnisse zu erhalten, um diese in die Projektarbeit einfließen lassen zu können.
Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Umfrage zu kommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
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Ostenallee 18, 59063 Hamm
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Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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