Ab dem 1. Februar 2014 löst das europaweite einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren das bisherige Lastschriftverfahren ab. Statt Kontonummer und BLZ finden dann nur noch die IBAN-Nummer und BIC-Code Anwendung.
Falls Sie der Rechtsanwaltskammer Hamm eine Einzugsermächtigung (für Kammerbeiträge oder Seminargebühren) erteilt haben, wird diese entsprechend als SEPA-Basis-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Von Ihnen ist nichts weiter zu veranlassen.
Ihr Lastschriftmandat zur Abbuchung von Kammerbeiträgen und Seminargebühren enthält zukünftig die Gläubiger-ID der Rechtsanwaltskammer Hamm (DE18ZZZ00000100913) sowie eine Mandatsreferenznummer, die sich aus Ihrer Mitgliedsnummer sowie einem sog. Zeitstempel (Beispiel: 110000-20131115095021) zusammensetzt. Diese Angaben finden Sie auch auf Ihrem Kammer-Beitragsbescheid für 2014 sowie auf Ihrem Kontoauszug bei allen entsprechenden Abbuchungen wieder. Für den Einzug der Seminargebühren werden die entsprechenden Informationen zusammen mit der jeweiligen Rechnung erteilt.
Die Lastschriften für den Kammerbeitrag werden zukünftig am 2. Bankarbeitstag nach dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (01.01. und 01.07. eines jeden Jahres) eingezogen. Falls erst nach dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, wird der Einzug für die Kammerbeiträge (ggf. anteilig) zukünftig zum jeweils 5. Bankarbeitstag des Folgemonats erfolgen.
Zur Ergänzung dieser Information wird auf den Beitrag im Kammerreport IV/2013, Seite 5, verwiesen.