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KammerInfo

Ausgabe Nr. 12/2014, vom 18. September 2014

Inhaltsverzeichnis:

Kontrollierte allgemeine Fortbildungspflicht: Justizministerium kündigt Kompetenzregelung an

Bundesjustizminister Maas hat in einem Schreiben Anfang August mitgeteilt, dass er beabsichtigt, die Anregung der Satzungsversammlung zu einer Änderung des § 59b BRAO aufzugreifen. Die Satzungsversammlung hatte auf ihrer letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der sie den Gesetzgeber bat, den Kompetenzkatalog des § 59b BRAO um die Befugnis zur Regelung der nach § 43a Abs. 6 BRAO festgelegten anwaltlichen Fortbildungspflicht zu erweitern.

"Eine kontrollierte Fortbildung kann das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Qualität anwaltlicher Tätigkeit stärken", führt der Bundesjustizminister in seinem Schreiben an den Vorsitzenden der Satzungsversammlung Axel C. Filges aus und kündigte einen baldigen entsprechenden Regelungsvorschlag an.

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Gesetz zur Brüssel-Ia-Verordnung

Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften wurde am 15.07.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz dient in erster Linie der Durchführung der sog. Brüssel-Ia-Verordnung im deutschen Recht. Daneben sieht es eine Bereinigung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (AVAG) sowie kleinere Anpassungen einzelner Vorschriften im Rechtspflegergesetz, im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, im Kostenrecht, im internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz, im Gesetz über das Ausländerzentralregister sowie im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor.

Die Brüssel-Ia-Verordnung wird in ihren wesentlichen Teilen zum 10.01.2015 auch für Deutschland gelten. Sie ersetzt die bisherige Brüssel-I-Verordnung. Die wichtigste Änderung der Neufassung der Verordnung besteht darin, dass zwischen den EU-Mitgliedstaaten das Vollstreckbarerklärungsverfahren entfällt, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel vorgeschaltet ist.

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Gesetzentwurf zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Das Bundesjustiz- und -verbraucherministerium hat Ende Juli den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen zur Stellungnahme versandt. Der Gesetzentwurf soll insbesondere die europäischen Rahmenbeschlüsse Freiheitsstrafen (Rahmenbeschluss 2008/909/JI) und Bewährungsüberwachung (Rahmenbeschluss 2008/947/JI) umsetzen. In den Rahmenbeschlüssen wurde unter anderem das Erfordernis eines staatlichen Ersuchens bei der Vollstreckungsübernahme bzw. -übergabe aufgegeben sowie ein gerichtlich überprüfbarer Anspruch des Verurteilten auf fehlerfreie Ermessensausübung im Rahmen seines Überstellungsbegehrens eingeführt. Außerdem können danach auch Bewährungsstrafen zur Überwachung ins EU-Ausland abgegeben bzw. aus dem EU-Ausland übernommen werden.

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Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Schutz von Gewaltopfern

Mitte August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz sollen EU-Vorgaben für einen effektiven, grenzüberschreitenden Schutz von Gewaltopfern umgesetzt werden. Es soll sichergestellt werden, dass der Schutz von Gewaltopfern vor Übergriffen der gefürchteten Person nicht an den nationalen Grenzen endet. Die einem Opfer von Gewalt gewährten Schutzmaßnamen sollen auf einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgedehnt werden können.

Zusätzlich beinhaltet der Entwurf eine Änderung im Rechtsmittelrecht in Ehesachen. Um in Ehescheidungsverfahren künftig zu verhindern, dass die Rechtskraft des Scheidungsausspruches nicht eintritt, weil die Entscheidung einem beteiligten Versorgungsträger fehlerhaft oder gar nicht bekannt gemacht wurde, soll das Anschlussrechtsmittel der Ehegatten bei nur durch Versorgungsträger eingelegten Beschwerden eingeschränkt werden.

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Verbraucherschutz im Datenschutzrecht

Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts abgegeben. Grundsätzlich begrüßt sie darin den Gesetzentwurf, in dem verschiedene Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) getroffen werden, um den Schutz von Verbrauchern – insbesondere bei Geschäften im Internet – zu verbessern. Bedenken bestehen jedoch im Hinblick auf die geplante Änderung des § 309 Nr. 13 BGB, mit der die Schriftform durch Textform ersetzt werden soll. Die BRAK regt an, den Parteien die Freiheit zu lassen, auch in AGB die Schriftform i.S.d. § 127 BGB zu vereinbaren, wenn sie es als zweckmäßig erachten.

Außerdem sollte bedacht werden, so die BRAK, dass die Erfordernisse, die das geltende Datenschutzrecht an eine wirksame Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung knüpft, sehr weitgehend und im geschäftlichen Massenverkehr kaum einzuhalten sind. Im Geschäftsleben müsse eine praktikable Möglichkeit bestehen, eine datenschutzrechtliche Einwilligung von Verbrauchern auch über allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam einholen zu können, damit sich Schutzvorschriften nicht als faktisches Verbot der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erwiesen.

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Mindestlohngesetz verkündet

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde am 15.08.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Tarifpaket sieht vor, erstmals in Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ab 2015 einzuführen. Tarifverträge mit einem niedrigeren Brutto-Stundenlohn sollen in einer Übergangsphase jedoch bis Ende 2016 gültig bleiben können. Eine Mindestlohnkommission wird alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns, orientiert an der nachlaufenden Tarifentwicklung, entscheiden.

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Rechtsprechung BSG: Kein Befreiungsrecht für Syndikustätigkeit

Derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber steht (Syndikus), ist in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht kommt für diese Tätigkeit nicht in Betracht.

Das Bundessozialgericht hat Ende August die Entscheidungsgründe zu den Anfang April ergangenen Urteilen zum Syndikus veröffentlicht. Wie schon im Terminsbericht hält es dabei auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung an der von BGH und BVerfG entwickelten so genannten Zwei-Berufe-Theorie fest. Der Syndikus ist danach nur Rechtsanwalt, weil er neben seiner abhängigen Tätigkeit gesondert als Rechtsanwalt tätig ist.

Anders als im Terminsbericht bezieht sich das BSG jedoch in den Entscheidungsgründen nur auf den ‘nicht dem Standesrecht unterworfenen Arbeitgeber’. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass das BSG das Befreiungsrecht von in Kanzleien angestellten Rechtsanwälten nicht in Frage stellt.

BSG, Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 13/14 R

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm stellt uns freundlicherweise dessen "Rechtsprechungsübersicht aktuell" zur Verfügung. Monatlich erscheinen dort die Entscheidungen der Zivil-, Familien-, und Strafsenate der vergangenen Wochen. Die August-Ausgabe finden Sie hier und die September-Ausgabe hier.

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Europäischer Tag der Justiz am 30.10.2014 in Münster

"Die europäische Ziviljustiz im Fokus" - unter diesem Motto findet die deutsche Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz bereits zum 14. mal statt. Der Tag steht dabei in diesem Jahr erstmalig ganz im Zeichen der deutsch-englischen Zusammenarbeit. Unter Beteiligung hochrangiger Fachleute aus England und Wales und Vertretern der EU-Kommission besteht die Gelegenheit, aktuelle grenzüberschreitende Themen zu diskutieren und aus erster Hand Einblicke in das englische und europäische Recht zu erhalten.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm und der Präsident des Landgerichts Münster laden herzlich ein, dem diesjährigen Europäischen Tag der Justiz am

Donnerstag, 30. Oktober 2014, ab 13:30 Uhr im Fürstbischöflichen Schloss Münster, Schlossplatz 1, 48149 Münster

gemeinsam mit renommierten Vertretern aus Justiz, Politik und Wissenschaft zu begehen.  Im Anschluss daran findet

um 18:30 Uhr im Festsaal des Rathauses der Stadt Münster

ein Festakt statt, zu dem ebenfalls herzlich eingeladen wird. Bei dem sich anschließenden Empfang bietet sich Gegegenheit zum persönlichen Gedankenaustausch.

Das Einladungsschreiben, ein Tagungsprogramm und ein Antwortformular für die Anmeldung finden Sie hier. Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 02.10.2014 an das Landgericht Münster zu übermitteln.

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Sachverständigen Forum 2014

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Ingenieurkammer Bau NRW in Kooperation mit der Ingenieurkammer West e. V. und den Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Hamm und Köln ein Sachverständigen-Forum für Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige. Es findet am 22.10.2014, 14:00 Uhr, Neues Gymnasium Bochum, Bochum, statt.

Thematischer Schwerpunkt wird diesmal das vor rund 15 Jahren eingeführte selbstständige Beweisverfahren sein. Gemeinsam mit denTeilnehmern sollen folgende Fragen diskutiert werden:
Werden die mit dem selbstständigen Beweisverfahren verfolgten Ziele der Beschleunigung des Verfahrens und der Vermeidung eines Rechtsstreits in der Praxis tatsächlich erreicht?
Müssen ggf. Fehlentwicklungen festgestellt werden?
Braucht es ergänzende Regelungen, um das Verfahren zu optimieren?
Sollen eher andere Lösungsalternativen verfolgt werden?

Anmeldung  bei der Ingenieurkammer-Bau, Frau Maria Grothues, unter 0211-130 67 129, grothues@ikabaunrw.de.

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15. Steuertag an der Hochschule Worms

Der diesjährige Steuertag findet am 28. November 2014 ab 14.00 Uhr an der Hochschule in Worms statt. “Erbschaftsteuer – quo vadis?“ – dieser Frage gehen Steuerberater, steuerberatende Anwälte, Vertreter der Finanzverwaltung sowie in den steuerlichen Studiengängen an der Hochschule Worms lehrende Professoren nach. Das mit Spannung zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird ein zentraler Schwerpunkt der Referate sein. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe befürchten spürbare Nachteile bei der Weitergabe an die nächste Generation. Vor diesem Hintergrund werden die anstehenden Auswirkungen auf die Unternehmens- und Vermögensnachfolge beleuchtet werden. Der Steuertag ist ein Diskussionsforum der steuerberatenden Berufe und für Berater, Unternehmer und Leiter bzw. Mitarbeiter von Rechts- und Steuerabteilungen gleichermaßen interessant. Im Anschluss bietet sich bei einem gemeinsamen Abendbuffet die Möglichkeit des gegenseitigen Austausches. Nähere Informationen, die Referentenliste und Anmeldemöglichkeiten findet man ab Ende September unter www.steuertag.de.

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht
Samstag, 11.10.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Der öffentlich-rechtliche Baunachbarrechtsstreit - Grundlagen und aktuelle Probleme

Erbrecht
Mittwoch, 15.10.2014, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung in der anwaltlichen Beratungspraxis

Familienrecht
Mittwoch, 24.09.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Der Streit um das Familienheim

Kommunikation/Organisation
Mittwoch, 24.09.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Freie Rede und Rhetorik für Frauen - Ausdruckstarkes Agierenmit nachhaltiger Wirkung

Strafrecht
Samstag, 27.09.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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In eigener Sache: KammerInfo Nr. 11/2014

Aufgrund technischer Probleme bei der Versendung hat der E-Mailnewsletter 11/2014 vom 29.07.2014 leider nicht alle Adressaten erreicht. Da nur rund 4 % der Adressen betroffen waren und diese nur sehr aufwändig zu selektieren gewesen wären, haben wir von einem erneuten Versandt abgesehen. Um Verständnis wird gebeten. Sie finden diesen Newsletter selbstverständlich im Newsletterarchiv auf unserer Homepage unter www.rak-hamm.de.

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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