Ab 01.11.2014 gelten die im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken festgelegten Darlegungs- und Informationspflichten für Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen. Der neu in die BRAO eingefügte § 43d verlangt unter anderem bei der Geltendmachung von Forderungen die Angabe des Forderungsgrundes bei Verträgen, eine konkrete Darlegung des Vertragsgegenstandes und die Nennung des Datums des Vertragsschlusses. Der Rechtsanwalt soll daneben auch auf Anfrage über die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses informieren.
Die BRAK hatte sich seinerzeit nachdrücklich gegen diese Neuregelung ausgesprochen. Berufspflichten, die allein der Unterrichtung und Aufklärung der Gegenpartei dienen und dem Anwalt bei der Vertretung der Interessen seines Mandanten Einschränkungen unterwerfen, seien geeignet, das besonders gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant nachhaltig zu beeinträchtigen, heißt es in der entsprechenden Stellungnahme.
Weiterführende Links:
Die vier Fraktionen im Deutschen Bundestag haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfassungsrichter vorgelegt. Die geplante Neuregelung sieht vor, die Wahl der durch den Bundestag zu bestimmenden Richter nicht mehr durch den Wahlausschuss erfolgen zu lassen, sondern auf das Plenum zu übertragen. Um eine unerwünschte Politisierung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden, soll der Wahlausschuss als Gremium beibehalten, seine Funktion aber darauf beschränkt werden, dem Plenum Wahlvorschläge zu unterbreiten. Zudem wird ausdrücklich bestimmt, dass die Wahl im Plenum ohne Aussprache über die Kandidaten erfolgt.
Weiterführender Link:
Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben. In dem geplanten Gesetz ist unter anderem eine Einschränkung des Anschlussrechtsmittels der Ehegatten bei nur durch den Versorgungsträger eingelegten Beschwerden vorgesehen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf nachdrücklich gegen diese Neuregelung ausgesprochen. Der Bundesrat fordert demgegenüber in seiner Stellungnahme sogar ein früheres Inkrafttreten, statt erst zum 11.01.2015, wie der überwiegende Teil des Gesetzes, soll die Rechtsmitteleinschränkung bereits ab dem Folgetag der Verkündung gelten.
Weiterführende Links:
Die Werbung von Rechtsanwälten mit Ortsnamen setzt zumindest eine physische Präsenz des Rechtsanwalts in dem genannten Ort voraus.
Die Rechtsanwälte warben auf Ihrer Homepage mit folgender Aussage:
„HAMBURG, BERLIN, MÜNCHEN, KARLSRUHE, LEIPZIG … RECHTSANWÄLTE VERTRETEN IHREN FALL … Rechtsanwälte vertreten Mandanten, egal mit welchem Wohnsitz bundesweit. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und klagen an jedem
Land- oder Oberlandesgericht, ganz egal, ob Sie in Köln, München, Hamburg, Berlin, Chemnitz, Flensburg oder im Ausland wohnen.“
Die Rechtsanwälte unterhielten in den genannten Städten jedoch keine Niederlassung und waren auch sonst nicht physisch vertreten. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung in Verbindung mit den Ortsnamen irreführend sei. Der angesprochene Verkehrskreis, hier der rechtsuchende Verbraucher, habe ein Interesse an einer persönlichen Betreuung und leichten Erreichbarkeit
ihres Rechtsanwalts. Diesem Interesse ist nicht allein dadurch genüge getan, dass die betroffenen Rechtsanwälte vor den entsprechenden Landgerichten auftreten können.
LG Hamburg, Urt. v. 07.08.2014 – 327 O 118/14
Die Juristische Gesellschaft Ruhr lädt ein zu einem Vortrag von
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht a. D.
zum Thema
"Das Recht im Netz: Selbstbehauptung von Persönlichkeitsrechten"
am 26.11.2014, 19:00 Uhr, in der Zentrale der Sparkasse Essen, Kommunikationszentrum 9. OG, III. Hagen 43, 45127 Essen.
Der Eintritt ist frei, Gäste sind willkommen. Um Anmeldung bis zum 24.11. bei Frau Feldmann, Tel. 0201 8032349, E-Mail: vorzimmer@lg-essen.nrw.de wird gebeten.
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Agrarrecht/Steuerrecht
Mittwoch, 19.11.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Das landwirtschaftliche Sondererbrecht der Höfeordnung - Basiswissen und Einzelprobleme
Bank- und Kapitalmarktrecht
/ Handels- und Gesellschaftsrecht
Freitag, 21.11.2014, 13:30 - 19:00 Uhr, Grundlagen des Kartellrechts - Einführung und aktuelle Probleme
Erbrecht/Steuerrecht
Samstag, 15.11.2014, 9:00 - 14:30
Uhr, Update: Betriebsvermögen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Strafrecht/Sozialrecht
Freitag, 21.11.2014, 13:30 - 19:00 Uhr Sozialrechtliche Aspekte des Opferrechts auch für Strafrechtler
Samstag, 22.11.2014, 9:00 - 14:30 Uhr Strafrechtliche Aspekte des Opferrechts auch für Sozialrechtler
Vergütungsrecht
Mittwoch, 12.11.2014, 14:30 - 20:00 Uhr RVG für Fortgeschrittene - Vergütungsmanagement und Erfolgshonorar
Versicherungsrecht
Montag, 03.11.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Update 2014 Berufsunfähigkeitsversicherung
Verwaltungsrecht
Mittwoch, 19.11.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Rund um Schule und Universität - Schul-, Prüfungs-, und
Hochschulzulassungsrecht
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Mitarbeiter in Anwaltskanzleien können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €.
Donnerstag, 20.11.2014, 9:30 - 15:30 Uhr, RVG Grundlagen
Donnerstag, 27.11.2014, 9:30 - 15:30 Uhr, Gerichts- und Notarkostenrecht
Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Die aktuellen Nachrichtena aus Brüssel finden Sie hier: