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KammerInfo

Ausgabe Nr. 16/2015, vom 17. November 2015

Inhaltsverzeichnis:

Fachanwalt für Migrationsrecht

Die Satzungsversammlung hat in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode am 9.11.2015 den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Der Beschluss geht auf Vorbereitungen aus der vergangenen Legislaturperiode und einer Initiative von Mitgliedern der Satzungsversammlung, darunter der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg und mehrere Kammerpräsidenten, zurück.

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Vorratsdatenspeicherung – Brief an Bundespräsidenten

Nachdem am vergangenen Freitag das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist den Bundesrat passierte, hat sich der Präsident der BRAK an den Bundespräsidenten gewandt. In einem Schreiben bittet er das Staatsoberhaupt, das Gesetz nicht auszufertigen. Die Neuregelung ist aus Sicht der Anwaltsvertretung verfassungswidrig, weil sie vorsieht, dass auch die Standort- und Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern und damit Rechtsanwälten gespeichert werden.

Auch wenn die Daten letztendlich nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürften, betreffe allein die Tatsache, dass jemand mit einem Rechtsanwalt kommuniziert hat, die anwaltliche Verschwiegenheit, wird Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK, in der entsprechenden Presseerklärung zitiert. Damit widerspreche die Speicherung dem verfassungsrechtlichen Gebot, das Verhältnis zwischen dem rechtsuchenden Bürger und dem Beistand und Schutz gewährenden Strafverteidiger und Rechtsanwalt unbeobachtet und unangetastet zu lassen.

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Verhaftungswelle in China – Brief an Bundeskanzlerin

Ende Oktober haben sich BRAK und DAV gemeinsam in einem Brief an die Bundeskanzlerin gewandt und erneut auf die Situation von Rechtsanwälten und anderen Menschenrechtsverteidigern in China aufmerksam gemacht. Anlässlich ihrer damals bevorstehenden Reise nach China haben die beiden Anwaltsorganisationen die Bundeskanzlerin um ein Zeichen der Solidarität mit den verfolgten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gebeten.

In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Das rigorose Vorgehen der chinesischen Behörden gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere Vertreter der Zivilgesellschaft hat die deutsche Anwaltschaft zutiefst erschrocken. Auch und gerade weil die Inhaftierung kurz nach dem 15. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog am 6. und 7. Juli 2015 in Peking erfolgte.“

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Strafrechtsausschuss fordert 'Pflichtverteidiger der ersten Stunde'

In einer Stellungnahme zum Bericht der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens hat sich der Strafrechtsausschuss der BRAK nachdrücklich für eine zeitliche Ausdehnung der notwendigen Verteidigung auf den Zeitpunkt der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs 2 StPO ausgesprochen. Nach Auffassung des Ausschusses wäre es auf Basis der bestehenden Rechtslage konsequent, bereits dann einen Fall der notwendigen Verteidigung anzunehmen, wenn der Beschuldigte auf der Grundlage vorläufig festgenommen wird, dass nach Auffassung der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls vorliegen und nicht erst dann, wenn diese Maßnahmen in der Folge vollstreckt werden. Hier bedürfe es des Beistands eines Verteidigers schon deshalb, um den Beschuldigten darüber in Kenntnis zu setzen, von welchen Voraussetzungen seine Inhaftierung oder Freilassung abhängt und wie sich das weitere Verfahren für den Fall seiner Inhaftierung gestalte, heißt es in der Stellungnahme des Ausschusses. Auch müsse der Beschuldigte angesichts der hohen Emotionalität der Situation in die Lage versetzt werden, seine Rechte unter Abwägung aller Umstände sachlich wahrzunehmen.

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Justizminister diskutieren über Zuständigkeitsstreitwert

Auf ihrer diesjährigen Herbsttagung haben die Justizminister unter anderem eine mögliche Anpassung des Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte erörtert. Sie haben sich dabei für eine ergebnisoffene Überprüfung ausgesprochen, bei der ebenfalls die Möglichkeit einer Dynamisierung untersucht werden soll. Dazu soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, zu der auch Vertreter der Anwaltschaft eingeladen werden sollen.

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Umsetzung ADR-Richtlinie

Auf der Justizministerkonferenz wurde ebenfalls darüber beraten, ob im Interesse einer weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzes Änderungen des Zivilprozessrechts erforderlich sind. Auch hier soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die diese Prüfung vornehmen soll.

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Rechtsprechung BVerfG: Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

Die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs darf nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den Widerspruch selbst hätte einlegen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit einer Verfassungsbeschwerde, die die Versagung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren betraf, stattgegeben. Die angegriffenen Beschlüsse hätten den Beschwerdeführer für die Einlegung des Widerspruchs auf die Selbsthilfe verwiesen, ohne konkret zu prüfen, ob ein bemittelter Rechtsuchender die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für das Widerspruchsverfahren in Betracht ziehen würde, heißt es in der Entscheidung. Außerdem werde der Vortrag des Beschwerdeführers außer Acht gelassen, dass er die anwaltliche Hilfe auch für die Begründung des Widerspruchs beantrage. Die pauschale Wertung, die Einlegung des Widerspruchs durch den Beschwerdeführer selbst wahre seine Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren ebenso effektiv wie die Einlegung des Widerspruchs mittels Anwaltsschreibens, verkenne, dass regelmäßig nicht bereits die bloße Erhebung des Widerspruchs zur begehrten Änderung der angefochtenen Entscheidung führt, sondern erst dessen sorgfältige Begründung.

BVerfG, Beschl. v. 7.10.2015 - 1 BvR 1962/11

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OLG Rechtsprechungsübersicht November 2015

Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht für den Monat November finden Sie hier:

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"Syndikus - Was nun?" Diskussionsveranstaltung der Universität Münster

Die Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht der Universität Münster lädt ein zu einer Diskussionsveranstaltung zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte.

Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs, mit der sich entscheidende Änderungen des Berufsrechts sowohl für Rechtsanwälte als auch für Syndikusanwälte ergeben werden, steht unmittelbar bevor.

Impulsreferate zum Thema halten Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, und RA und Notar a. D. Dr. Dieter Finzel, Ehrenpräsident der RAK Hamm. An der sich anschließenden Diskussion werden zudem RAin Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen e.V., und RAuN Dr. Ulrich Wessels, Präsident der RAK Hamm, Vizepräsident der BRAK, teilnehmen.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 2. Dezember 2015, 16:00 Uhr,  im Kettelerschen Hof, Königstr. 51-53, 48143 Münster, statt.

Nähere Informationen und ein Anmeldeblatt finden Sie hier:

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Informationen zu den Amtsgerichten Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer

Zum 01.01.2016 werden die Amtsgerichte Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer zusammengelegt. Zudem erfolgt im Januar 2016 der Umzug in das neue Justizzentrum. Wichtige organisatiorische Informationen zu den Sprechzeiten, zum Sitzungsbetrieb und den nutzbaren Briefkästen geben die Direktoren beider Amtsgerichte in einem gemeinsamen Schreiben. Dieses Schreiben finden Sie hier:

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Englische Rechtssprache
Mittwoch, 09.12.2015, 14:30 - 20:00 Uhr, International Contracting
IT-Recht
Mittwoch, 25.11.2015, 14:30 - 20:00 Uhr, Informationstechnologierecht 2015 - Grundlagen und aktuelle Probleme
Gewerblicher Rechtsschutz / Urheber- und Medienrecht
Freitag, 04.12.2015, 13:30 - 19:00 Uhr, Designschutz - Grundlagen und aktuelle Probleme

Grundlagenseminare
Montag, 07.12.2015, 9:00 - 14:30 Uhr, Einführung in das Vereinsrecht - Grundlagen für die anwaltliche Beratung

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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RAK Seminare für Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien

Die Rechtsanwaltskammer bietet Seminare für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €.

Donnerstag, 26.11.2015, 9:30 - 15:30 Uhr, Die Bearbeitung arbeits- und sozialrechtlicher Mandate
Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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