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Rechtsanwaltskammer Hamm
 
 

Fortbildungsprogramm der RAK Hamm

Die Rechtsanwaltskammer Hamm bieter für ihre Mitglieder ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an. Über 140 Veranstaltungen decken einen Großteil der Rechtsgebiete ab, mit denen Sie in der täglichen Praxis konfrontiert werden. Ferner finden Sie bei uns für alle relevanten Fachanwaltschaften Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 15 FAO (5 Zeitstunden pro Veranstaltung).

Veranstaltungskalender:

Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen:

Jeder Teilnehmer muss sich aus organisatorischen Gründen gesondert anmelden.

Die Teilnahme an unseren Seminaren ist nur für Mitglieder der Rechtsanwaltskammmer Hamm möglich.

Sofern im Veranstaltungsprogramm nicht etwas Abweichendes angegeben ist, beträgt die Teilnahmegebühr für jede Veranstaltung € 60,00.

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, die Teilnahmegebühr zu entrichten: per Überweisung oder im Einzugsverfahren. Wenn Sie die Zahlung per Überweisung bevorzugen, erhalten Sie nach Besuch der Veranstaltung von uns eine Rechnung. Wir bitten Sie, vor Erhalt der Rechnung keine Überweisungen vorzunehmen. Möchten Sie die Gebühr lieber bequem im Einzugsverfahren entrichten, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Der fällige Betrag wird dann kurz nach der Veranstaltung eingezogen. Sie erhalten von uns hierüber eine Rechnung.

Wir berücksichtigen die Anmeldungen in der Reihenfolge ihrer Eingänge. Sollte das von Ihnen gewählte Seminar bereits ausgebucht sein, erhalten Sie von uns rechtzeitig eine Absage. War Ihre Anmeldung erfolgreich, so bestätigen wir Ihnen, dass Sie einen Platz in dem gewählten Seminar erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Sollten Sie nach erfolgreicher Anmeldung kurzfristig verhindert sein, bitten wir Sie, sich rechtzeitig von dem Seminar abzumelden, damit Ihr Platz an einen interessierten Kollegen vergeben werden kann. Leider müssen wir die volle Teilnahmegebühr erheben, wenn die Abmeldung nicht wenigstens sieben Tage vor Seminarbeginn schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) erfolgt ist.

Wenn nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen im Gebäude der Rechtsanwaltskammer Hamm statt. Über eventuelle Änderungen setzen wir Sie rechtzeitig in Kenntnis.

Über die Fortbildung wird eine Bescheinigung erteilt. Die fachanwaltsspezifischen Veranstaltungen werden als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO mit einem Umfang von 5 Zeitstunden anerkannt.

Eine Anfahrtbeschreibung zur Rechtsanwaltskammer finden Sie hier.

Parkplätze finden Sie direkt am Haus. Sollten Sie Fragen haben, so richten Sie diese bitte unter der Durchwahlnummer 02381/985016 an Frau Lissek.