Wird gegen jemanden wegen einer Straftat eine strafrichterliche Entscheidung oder wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße verhängt, so erlaubt es die Gnadenordnung NRW, in besonderen Einzelfällen auf ein Gnadengesuch hin diese Rechtsfolgen zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird regelmäßig durch die Oberlandesgerichtspräsidentin gebeten, eine genügende Anzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zu einer ehrenamtlichen Mitwirkung bei der Bearbeitung von Gnadensachen bereit sind, zu benennen. Wir suchen daher fortlaufend weitere engagierte Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Kammerbezirk, die bereit sind, an Gnadensachen der Gnadenstelle mitzuwirken.
Melden Sie sich gerne bei der Rechtsanwaltskammer Hamm, Frau Alexandra Müller (Tel.: 02381/985028, E-Mail:



