§ 100 VwGO
Kein Anspruch auf Übermittlung einer Papierakte in das beA
OVG Hamburg Beschluss vom 21.04.2022 - 2 So 29/22 = BeckRS 2022, 14248
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 543

Anwälte haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass ihnen ein Gericht deren in Papierform geführte Akte in eine elektronische Akte umwandelt und diese in das beA übersandt wird.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BGB § 134 i. V. m. BRAO § 43 a Abs. 4
Kein Interessenwiderstreit
OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 01.03.2022 - 15 U 1409/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 478 f.

Ein Interessenwiderstreit liegt nicht vor, wenn ein Anwalt für den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben die in deren Miteigentum stehenden Immobilien veräußert und ihre gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand klärt, da in einem solchen Fall die Interessen beider Mandanten gleichgerichtet sind.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

Art. 38 GG, § 191 b BRAO
Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung
BGH Beschluss vom 30.5.2022 - AnwZ (BrfG) 47)21 = BeckRS 2022, 18281
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 542

§ 191 b II 2 BRAO, nach dem die Wahlen zur Satzungsversammlung auch als elektronische Wahl durchgeführt werden können, verstößt weder gegen das Demokratiegebot noch gegen die allgemeinen Wahlgrundsätze des Art. 38 GG.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

RL 2011/16/EU Art. 3 Nr. 21, 8ab I, V, VI; GRCh Art. 7, 47
Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten
EuGH (Große Kammer) Urteil vom 8.12.2022 - C-694/ 20 (Orde
van Vlaamse Balies ua/ Vlaamse Regering)
Fundstelle: NJW 2023, S. 667 ff.


Art. 8ab V RL 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der RL 77/799/EWG in der durch die RL (EU) 2018/822 des Rates vom 25.5.2018 geänderten Fassung ist im Licht von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ungültig, soweit seine Anwendung durch die Mitgliedstaaten dazu führt, dass dem Rechtsanwalt, der als Intermediär im Sinne von Art. 3 Nr. 21 dieser Richtlinie in geänderter Fassung  handelt, die Pflicht auferlegt wird, andere Intermediäre, die nicht seine Mandanten sind, unverzüglich über die Meldepflichten zu unterrichten, die ihnen nach Art. 8ab VI dieser Richtlinie in geänderter Fassung obliegen, wenn dieser Rechtsanwalt aufgrund der Verschwiegenheitspflicht, der er unterliegt, von der in Art. 8ab I dieser Richtlinie vorgesehenen Meldepflicht befreit ist.


Leitatz der Redaktion der NJW

ZPO § 569 Abs. 2 i. V. m. ZPO § 130 d
Pflicht zur Nutzung des beA für anwaltlichen Insolvenzverwalter
BGH, Beschluss vom 24.11.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 94


Legt ein zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Insolvenzverwalter Rechtsmittel im Insolvenzverfahren ein, ist dieser zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet.


Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

ZPO § 130d S. 1; InsO § 4 S. 1
Elektronische Übermittlung durch anwaltlichen Insolvenzverwalter – Rechtsmittel
BGH Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 11/22
Fundstelle: NJW 2023, S. 525 ff.


Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.


Leitsatz der Redaktion der NJW

RVG §§ 10 I 1; 11 I 1; ZPO § 130a III, IV Nr. 2; BGB §§ 126 I, III, 126a I
Anforderungen an ordnungsgemäße anwaltliche Rechnung
OLG Düsseldorf Beschluss vom 27.10.2022 - 3 W 111/22
Fundstelle: NJW 2023, S. 618 ff.


Die Honorarberechnung nach § 10 I 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht gesandt und von dort in ausgedruckter Form dem Mandanten zugeleitet wird.


Leitsatz der Redaktion der NJW

GmbHG § 37 Abs. 1, BRAO § 46 Abs. 2 bis 5
Tätigkeit eines Verbandsgeschäftsführers als Syndikusanwalt
BGH, Urteil vom 24.10.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 30

Der Geschäftsführer eines Verbands kann nur dann als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, wenn ihm die erforderliche Weisungsunabhängigkeit in der Satzung garantiert wird.


Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

ZPO §§ 140 a Abs. 5, 233
Umfang der Ausgangskontrolle bei Versand über das beA
BGH, Beschluss vom 20.09.2022 – XI ZB 14/22
Fundstelle: NJW 2022, S. 3715 ff.


Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gem. § 130 a Abs. 5 S. 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.

VWGO §§ 56 II, 13211 Nr. 1; ZPO §§ 173 II u. III, 175 III, 286 II, 416, 418; ZPO aF § 174 III, IV 1 u. 3
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnis
BVerwG Beschluss vom 19.9.2022 - 9 B
Fundstelle: NJW 2023, S. 703 ff.

 

  1. Wie das herkömmliche papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis gegenüber dem  Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen  Beweisregelung in § 173 Ill 1 ZPO (§ 174 IV 3 ZPO aF) in Verbindung mit § 56 II VwGO.

  2. Auch beim elektronischen Empfangsbekenntnis besteht dessen Sinn und Zweck darin, die Zustellung eines bestimmten Dokuments nachzuweisen, weshalb dessen  Identität sowohl für den abgebenden Rechtsanwalt als auch für das Gericht außer Zweifel stehen muss.

  3. Der vom Anwalt an das Gericht übersandte strukturierte Datensatz und nicht seine Visualisierung im jeweils verwendeten Fachverfahren stellt das eigentliche Empfangsbekenntnis dar, an das die gesetzlich bestimmte Nachweiswirkung anknüpft.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO §§ 68 Abs. 1, Abs. 4, 69 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1
Wahl eines Vorstandsmitglieds nach dessen Amtsniederlegung
BGH, Urteil vom 12.09.2022 — AnwZ (Brfg) 41/21
Fundstelle: NJW 2022, S. 3717 ff.

  1. Ein durch Amtsniederlegung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO als Mitglied des Vorstands ausgeschiedener Rechtsanwalt kann nicht im Wege der Nachwahl gem. § 69 Abs. 3 S. 1 BRAO für den von ihm niedergelegten Sitz im Vorstand wiedergewählt werden.

  2. Das Ausscheiden eines Rechtsanwalts als Mitglied des Vorstands durch Amtsniederlegung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO steht seiner (erneuten) Wahl in den Vorstand im Rahmen turnusgemäßer Neuwahlen nach § 68 I BRAO auch dann nicht entgegen, wenn der Rest der Amtszeit des von ihm niedergelegten Mandats noch nicht abgelaufen ist.

  3. § 68 Abs. 4 BRAO ist auf den Fall der gleichzeitigen Durchführung einer Nach- mit einer turnusmäßigen Neuwahl entsprechend anwendbar.


Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 46 Abs. 2 bis 5, 46 a Abs. 1, RDG § 7 Abs. 1 S. 2
Zulassung einer Schlichterin als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Urteil vom 25.08.2022 – AnwZ (Brfg) 3/22
Fundstelle: NJW 2022, S. 3649 ff.

  1. Die Position einer anerkannten Schlichtungsstelle und die damit verbundene Pflicht zur Durchführung von Schlichtungsverfahren auf Grundlage der jeweiligen Verfahrensordnung führt nicht dazu, dass aus den Rechtsangelegenheiten der Beteiligten solche der Schlichtungsstelle werden.
  2. Wird eine Rechtsanwältin als Schlichterin für eine solche Schlichtungsstelle tätig, ist sie nicht nur – wie dies § 46 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BRAO und § 7 Abs. 1 S. 1 RDG vorsehen – gegenüber Mitgliedern des Arbeitgebers tätig, sondern auch gegenüber den jeweils beteiligten Verbrauchern.

Leitsatz der Redaktion der NJW

Unterkategorien

Seite 2 von 54