BRAO § 43; BDSG §§ 4, 28

Verstoß gegen Datenschutzrecht als Berufsrechtsverletzung

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 – 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 414 f.

 

 

 

Die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern umfasst auch die Prüfung datenschutzrechtlicher Tatbestände.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 43, 43 b; BDSG §§ 4, 28

Datenschutzverletzung bei Schreiben an Nichtmandanten als Berufsrechtsverstoß

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 2421 ff.

 

An sich zulässige anwaltliche Werbeschreiben an Nicht-Mandanten stellen einen Berufsrechtsverstoß im Sinne des § 43 BRAO dar, wenn die Daten der Beworbenen in datenrechtlich unzulässiger Weise aus einer nicht frei zugänglichen Quelle (hier: Insolvenzakte) stammen und keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

RVG §§ 47 Abs. 1 S. 1, 59 Abs. 1 S. 1; GKG § 66; ZPO § 125

Forderungsübergang auf die Staatskasse nach Ausgleich der Rechtsanwaltsgebühren

VG Berlin, Beschl. v. 15.2.2018 - 14 KE 3.18

Fundstelle: AGS 10/2018, S. 474

 

Steht einem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch gegen den Gegner zu, so geht dieser Anspruch grundsätzlich auf die

Staatskasse über, wenn diese die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts beglichen hat. Das gilt auch dann, wenn nur eine vorläufig vollstreckbare Kostenentscheidung vorliegt.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 43 a Abs. 2 BRAO, StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3

Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2018 - 2 AGH 12/17

Fundstelle: NJW Spezial 2018, S. 543

 

Reicht ein Anwalt einen in einem Betreuungsverfahren gefertigten Schriftsatz mit persönlichen und wirtschaftlichen Daten seines Mandanten im Rahmen einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu einem Sachverhalt ein, der nicht Gegenstand des Betreuungsverfahrens ist, kann er hierdurch seine Verschwiegenheitspflicht verletzen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

InsO § 60, BRAO §§ 3, 51 VI 2

Haftpflichtversicherung des als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts

VGH München, Beschluss vom 31.1.2018 - 21 C 17.1686

Fundstelle: NJW 36/2018, S. 2658 ff.

 

 

 

1. Ein Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO steht nur demjenigen zu, der mit dem Rechtsanwalt in einem Mandatsverhältnis gestanden hat.

2. Wird ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig, besteht insoweit kein an die Rechtsanwaltskammer gerichteter Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 


 

BRAO §§ 46 f.; BetrVG § 78 S. 2; SGB VI §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 231 Abs. 4

Keine Zulassung eines freigestellten Betriebsrats als Syndikusrechtsanwalt

BGH, Urteil vom 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 791 ff.

 

1.   Als Syndikusrechtsanwalt kann nicht zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist.

 

2.   Das Benachteiligungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG gebietet nicht die Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglied als Syndikusrechtsanwalt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO §§ 43, BORA 7 Abs. 2

Unzulässiger Spezialisierungshinweis

AnwG Köln, Beschluss vom 08.01.2018 – 4 AnwG 40/17 R

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 287

 

Auch wenn der Internetauftritt einer Kanzlei von dem Inhaber allein verantwortet wird, ist ein angestellter Anwalt verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser unerlaubt für ihn wirbt.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

GG Art. 12 I; BRAO § 31 a VI; ZPO § 174 III; BVerfGG §§ 23 I 2, 92

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des beA

BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 20.12.2017 – 1 BvR 2233/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 288

1.    Bei den Normen über das besondere elektronische Anwaltspostfach handelt es sich um bloße Berufsausübungsregelungen.

2.    Eine den Begründungsanforderungen der §§ 23 I 2, 92 BVerfGG genügende, auf eine Verletzung des Art. 12 I GG gestützte Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss substanziiert darlegen, dass die gesetzgeberischen Ziele der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Schaffung einer rechtssicheren und schnellen Kommunikation mit den Gerichten sowie einer Kostenreduktion bezüglich Porto- und Druckkosten keine spezifischen berufsbezogenen Gemeinwohlgründe sind oder dass die Regelungen unverhältnismäßig sind.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

BORA § 4 Abs. 2

Schutz des Anderkontos

AG Aachen, Anerkenntnisurteil vom 20.12.2017 – 107 C 452/17 = BeckRS 2017, 137277

Fundstelle: NJWspezial 2018, S. 95.

 

Einer Sparkasse ist es nicht erlaubt, Kontoführungsgebühren vom Anderkonto eines Anwalts einzuziehen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 46 Abs. 2 – 4

Unzulässige Firmierung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

AnwGH Celle, Gerichtsbescheid vom 06.12.2017 – AGH 33/16 (II 23/25)

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 159

 

Rechtsanwaltsgesellschaften ist es verwehrt, mit dem Zusatz "Partnerschaft" oder"& Partner" zu firmieren.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

StVZO § 31 a Abs. 1 S. 1; StPO § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BRAO § 43 a Abs. 2; StGB §§ 203, 356; BORA § 2

Fahrtenbuchauflage für einen Rechtsanwalt

OVG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 4 Bf 24/17.Z

Fundstelle: NJW 2018, S. 103 ff.

 

 

1.   Der Tatbestand des § 31 a I 1 StVZO verlangt nicht, dass der Fahrzeughalter seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft oder rechtswidrig nicht nachgekommen ist.

 

2.   Ein Rechtsanwalt muss als Halter eines Fahrzeugs an der Ermittlung des Fahrzeugführers nicht mitwirken, wenn er der Verteidiger des Fahrzeugführers ist, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Wegen der anwaltlichen Schweigepflicht ist er aus rechtlichen Gründen daran gehindert, den Namen des Täters zu nennen.

 

3.   Da die Fahrtenbuchauflage der vorbeugenden Gefahrenabwehr dient und keine Sanktion für eine unterbliebene Mitwirkung darstellt, kann sie auch dann ihren Zweck erfüllen und verhältnismäßig sein, wenn der Halter seine Mitwirkung wegen der aus dem Mandantenverhältnis folgenden Schweigepflicht unterlassen hat.

 

4.   Zur Frage, ob die einen Rechtsanwalt treffende Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, seine durch Art. 12 I GG geschützte Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung betrifft oder unverhältnismäßig beeinträchtigt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 46 Abs. 3

Keine Zulassung als Syndikus für internen Datenschutzbeauftragten

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2017 – 1 AGH 97/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 286 f.
 

Auch wenn die Stellung eines Datenschutzbeauftragten bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts als staatsferne datenschutzrechtliche Aufsicht angelegt ist, handelt es sich um eine Aufsichtstätigkeit, die grundsätzlich mit dem Bild eines unabhängigen Beraters nicht in Einklang steht.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

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