Der Bundestag hat in der Sitzung am 16.05.2013 das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils in der Fassung der Beschlussvorlagen des Rechtsausschusses angenommen. Die Beschlussfassung im Rechtsausschuss des Bundesrates ist für den 22.05.2013 vorgesehen, das Plenum des Bundesrates wird sich mit den Gesetzen voraussichtlich in der Sitzung am 07.06.2013 befassen.
Für die Anwaltschaft bedeutet die Beschlussfassung eine lineare Anhebung bei den Wertgebühren um rund 12 Prozent, bei den Betragsrahmengebühren um ca. 19 Prozent. Der Bundestag kam mit seinem Beschluss einer wesentlichen Forderung der Anwaltschaft nach, indem er die Tabelle nach § 13 RVG gegenüber dem Regierungsentwurf um weitere 2 Prozent anhob. Damit ist der sogenannte negative Erfüllungsaufwand so gut wie ausgeglichen.
Bei dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ist es als großer Erfolg zu verkünden, dass es bei der bisherigen Rechtslage zur Beiordnung von Rechtsanwälten in sogenannten einvernehmlichen Scheidungsverfahren bleiben wird. Die im Regierungsentwurf enthaltene Verschlechterung zu Lasten des Antragsgegners wurde abgelehnt.
BRAK und DAV veröffentlichten heute eine gemeinsame Presseerklärung, in der sie die Beschlüsse des Bundestages begrüßen und gleichzeitig eine schnelle Einigung im Bundesrat anmahnen.
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Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 15.05.2013 eine Anhörung zum Thema unseriöse Geschäftspraktiken und unsauberes Inkasso durchgeführt. Die Bundesregierung und einzelne Fraktionen hatten dazu jeweils Gesetzentwürfe vorgelegt. In der Begründung des Regierungsentwurfes heißt es, dass die vorgeschlagenen Regeln der Eindämmung unseriöser Praktiken beim Inkassowesen, bei der Telefonwerbung und im Abmahnwesen dienen sollen, ohne die berechtigten Belange seriöser Gewerbetreibender zu beeinträchtigen.
Im Schwerpunkt konzentrierten sich die Fragen der Abgeordneten auf den Problemkreis der Deckelung des Streitwertes bei urheberrechtlichen Abmahnungen sowie auf Fragen zur Kontrolle und zur Vergütung beim Inkasso. Ebenfalls intensiv behandelt wurden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen für die Telefonwerbung.
Für die BRAK hat an der Anhörung Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller aus dem Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz teilgenommen. Er warnte vor den nicht zuletzt auch für Verbraucher nachteiligen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen. Die Deckelung des Streitwertes im Urheberrecht würde beispielsweise dazu führen, dass der sich gegen eine Abmahnung wehrende Bürger nur noch unter erschwerten Umständen einen zur Mandatsübernahme bereiten Rechtsanwalt finden könne.
Ebenfalls nachdrücklich wandte er sich gegen die geplante Einführung eines § 43d BRAO, der beim Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt bestimmte Pflichten zur Information des Schuldners vorsieht. Dies sei ein mit nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Mandatsbeziehungen und eine greifbare Gefährdung des Vertrauens in die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, heißt es in seiner Stellungnahme.
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Der Bundestag hat am 16.05.2013 das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung verabschiedet. Das neue Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren sowie der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren. Allerdings besteht, so heißt es in der Begründung, für die Bundesrepublik nur ein geringer Umsetzungsbedarf. Ergänzt wird beispielsweise die Pflicht des Gerichtes, den Beschuldigten darauf hinzuweisen, dass er während des gesamten Verfahrens einen Dolmetscher oder Übersetzer unentgeltlich beanspruchen kann. Außerdem wird klargestellt, dass in der Regel die freiheitsentziehenden Anordnungen sowie Anklageschriften, Strafbefehle und nicht rechtskräftige Urteile übersetzt werden müssen, wenn der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Entsprechend der Empfehlung des Rechtsausschusses wird jetzt im Gesetz auch klargestellt, dass die als Dolmetscher oder Übersetzer herangezogene Person in jedem Fall Verschwiegenheit über die Umstände wahren soll, von denen sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt.
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Das BVerfG entschied mit Kammerbeschluss vom 21.03.2013, dass der in Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit verlange, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen. Zwar dürften die Fachgerichte die Gewährung von PKH von hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung abhängig machen und PKH bei Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung verweigern. Jedoch dürften sie die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannen. Es sei vertretbar, eine beabsichtigte Rechtsverfolgung dann als mutwillig anzusehen, wenn bei zweifelhaften Erfolgsaussichten die aufzuwendenden Kosten ein Mehrfaches der geltend zu machenden Forderung betragen würden.
BVerfG, Beschl. v. 21.03.2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12
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Gewerblicher Rechtsschutz
Freitag, 07.06.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Grundkurs gewerblicher Rechtsschutz - Überblick zu Patenten, Marken und Geschmacksmustern und aktuelle Probleme
Mietrecht
Samstag, 25.05.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelle Rechtsprechung im Wohnraum-Mietrecht
Mediation
Freitag, 24.05.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Techniken der Mediation - z. B. gewaltfreie Kommunikation (Rosenberg)
Strafrecht
Samstag, 08.06.2013, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelles Straf- und Strafprozessrecht
Versicherungsrecht
Mittwoch, 29.05.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Private Unfallversicherung – aktuelle Probleme und Schwerpunkte neuester Rechtsprechung
Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 €. Bitte beachten Sie
unsere Anmeldebedingungen.
Das aktuelle Programm für das Jahr 2013 finden Sie hier.
Die Rechtsanwaltskammer bietet zu dem nachstehend genannten Thema ein Seminar für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 €.
Mitarbeiterseminare
Donnerstag, 06.06.2013, 9:30 - 15:30 Uhr, Gesetz zur Reform der Sachaufklärung
in der Zwangsvollstreckung zum 01.01.2013
Nach den bereits durchgeführten Seminaren im Dezember 2012 und Januar 2013 befasst sich dieses Seminar auch mit den ersten Erfahrungen des "Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung".
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