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KammerInfo

Ausgabe Nr. 13/2013, vom 15. Juli 2013

Inhaltsverzeichnis:

Kostenrechtsmodernisierung und PKH-/Beratungshilferecht

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum 2. KostRMoG und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gebilligt. Damit können die Gesetze nunmehr in Kraft treten. Für das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts bedeutet dies ein Inkrafttreten zum 01.01.2014. Das 2. KostRMoG tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft, voraussichtlich also am 1. August 2013.

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Elektronischer Rechtsverkehr

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Die Neuregelung überträgt der Bundesrechtsanwaltskammer die Aufgabe, für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum 01.01.2016 einzurichten. Über dieses Anwaltspostfach wird künftig die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen den Gerichten und der Anwaltschaft abgewickelt werden.

Besonders erfreulich ist aus Sicht der BRAK, dass die Vorschrift des § 174 ZPO-neu im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Rechtsanwälte geändert wurde. Der Regierungsentwurf sah vor, dass das Empfangsbekenntnis abgeschafft und durch eine durch das künftige elektronische Postfach der Anwälte automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt werden sollte. Die Zustellung sollte nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts unabhängig von dessen Kenntniserlangung als bewirkt gelten. Die BRAK hatte sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die fristenauslösende Zustellung nach wie vor an das Rechtsinstitut des Empfangsbekenntnisses geknüpft bleibt.

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Gesetz zur PartGmbB passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 das Mitte Juni 2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung passieren lassen. Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das jetzt verabschiedete Gesetz eingeflossen sind.

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Soldan Moot-Court

Die Hans Soldan Stiftung hat zusammen mit BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag den Soldan Moot ins Leben gerufen. Bei diesem bundesweiten Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten wird anhand eines fiktiven Falles ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert. Auf diese Weise sollen die Studierende mit der forensischen Tätigkeit von Rechtsanwälten anhand eines praktischen Beispiels vertraut gemacht werden. Die Studierenden werden als Interessenvertreter einen Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren und schließlich ersuchen, das Gericht von ihrer Position überzeugen. Die organisatorische Durchführung des Wettbewerbs liegt in den Händen von Prof. Dr. Wolf, Geschäftsführender Vorstand des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht der juristischen Fakultät Hannover.

Ausgezeichnet werden
- der beste Klägerschriftsatz („Der Bundesrechtsanwaltskammer-Preis“)
- der beste Beklagtenschriftsatz („Der Deutsche Anwaltverein-Preis“)
- die beste mündliche Leistung („Der Deutsche Juristen-Fakultäten-Preis“)
- der Sieger im Finale („Der Hans Soldan-Preis“).

Für die Durchführung des diesjährigen Moot Court werden noch anwaltliche Korrektoren für die Schriftsatzphase gesucht, die die von den Teilnehmern angefertigten Klageschriften und Klageerwiderungen bewerten. Außerdem besteht für interessierte Rechtsanwälte die Möglichkeit als Richter die mündliche Verhandlung zu leiten oder als Juror tätig zu werden.

Neben den Verhandlungen ist während des Soldan Moots ein vielfältiges Rahmenprogramm geplant. Es wird rund um den Wettbewerb Konferenzen, roundtable-Gespräche und Empfänge in den ansässigen Kanzleien etc. geben.

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OLG Hamm: PKH-Vorschuss für Privatgutachten

Zu der Vergütung eines PKH-Anwalts zählen auch Auslagen, soweit sie zur sachgemäßen Durchführung seines Auftrags erforderlich sind, z.B. die Kosten für die Einholung eines für die sachgerechte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seiner Partei erforderlichen Privatgutachtens. Dem beigeordneten Rechtsanwalt ist für derartige Auslagen aus der Staatskasse ein angemessener Vorschuss gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG zu gewähren.

Die Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens stellten im zugrunde liegenden Fall Auslagen des Rechtsanwalts dar. In Bezug auf prozessbegleitend eingeholte Privatgutachten ist die Erstattungsfähigkeit entsprechender Aufwendungen insoweit eingeschränkt, dass es Sache des Gerichts ist, Beweiserhebungen durch Einholung von Sachverständigengutachten durchzuführen. Die Rechtsprechung hat die Erstattungsfähigkeit prozessbegleitender Privatgutachten aber dann bejaht, wenn es darum geht, ein gerichtliches Gutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern oder wenn eine Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen, Beweisangriffe abzuwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können. Der Kläger hatte ein Privatgutachten eingeholt, um das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen überprüfen zu können. In diesem Fall ist dem PKH-Anwalt ein Vorschuss nach § 47 RVG zu gewähren.

OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2013 - I-25 W 94/13, 25 W 94/13

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Unwetterschäden in der ZEMA Hagen

Aufgrund eines Unwetters ist es am 20.06.2013 zu einem massiven Wassereinbruch durch die Decke der Büroräume der Zentralen Mahnabteilung (ZEMA) des Amtsgericht Hagen in der Hagener Str. 145 gekommen. Derzeit läuft der Umzug der ZEMA in andere Räumlichkeiten. Der Geschäftsbetrieb der ZEMA wird erst in den nächsten Wochen wieder in vollem Umfang aufgenommen werden können.

Aktuell und bis auf Weiteres ist die ZEMA nur über die Telefon- und Faxnunmmer des Haupthauses des Amtsgerichts Hagen (Tel.: 02331/985-0, Fax: 02331/985-578) erreichbar. Beteiligte an laufenden Mahnverfahren müssen keine Nachteile befürchten und können sich weiterhin jederzeit unbeschränkt mit Anträgen und Widersprüchen an das Amtsgericht Hagen wenden. Allerdings wird es leider zu Verzögerungen bei der Verfahrensbearbeitung kommen. Von Sachstandsanfragen in den nächsten Wochen bittet das LG Hagen höflich abzusehen.

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Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Gebührenrecht/Vergütungsrecht
Mittwoch, 28.08.2013, 14:30 - 20:00 Uhr  und
Mittwoch, 04.09.2013, 14.30 - 20:00 Uhr
Das neue Vergütungsrecht - Änderungen des RVG und das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II (KostRMoG II)

Familienrecht
Mittwoch, 28.08.2013, 14:30 - 20:00 Uhr, Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten des Unternehmers

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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