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vom 07. Januar 2014

Rechtspolitik: BRAK bekräftigt Kritik an Vorratsdatenspeicherung

In einer Pressemitteilung hat gestern die BRAK ihre bisherige Kritik an der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. Anlässlich der Diskussion über die Entscheidung des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas die Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie, über die derzeit vor dem EuGH in Luxemburg verhandelt wird, zunächst "auf Eis zu legen" hat der Präsident der BRAK Axel C. Filges darauf hingewiesen, dass eine Neuregelung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Bestätigt wird der Präsident der BRAK dabei durch den Generalanwalt beim EuGH Cruz Villalón, der in seinen Schlussanträgen zu den von Irland und Österreich eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren die Auffassung vertritt, dass die Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt.
Der BRAK-Präsident weist auch darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an darauf gerichtet sein muss, eine Regelung zu erlassen, die sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Voraussetzungen entspricht.

In der kommenden Woche führt die BRAK ihren diesjährigen Parlamentarischen Abend durch, bei dem auch der neue Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz zu Gast sein wird. Darüber hinaus treffen die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses, der sich ebenfalls in der kommenden Woche konstituieren wird, zusammen. Wie bereits bekannt wurde, soll die frühere Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Renate Künast den Vorsitz des Rechtsausschusses in dieser Legislaturperiode übernehmen.

Weiterführende Links:

Presseerklärung der BRAK vom 06.01.2014

Schlussanträge des Generalanwaltes Pedro Cruz Villalón vom 12.12.2013

Stellungnahme der BRAK zum Diskussionsentwurf eines "Gesetzes zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" (Stlln.-Nr. 35/2012, Juni 2012)

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Evaluation der Vorratsdatenspeicherung (Stlln.-Nr. 44/2011, Juli 2011)

Presseerklärung der BRAK vom 10.06.2011 "Datenspeicherung nur bei Verdacht"

Presseerklärung der BRAK vom 02.03.2010 "Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung"

Presseerklärung der BRAK vom 15.12.2009 "Kein Generalverdacht gegen die Bevölkerun

Presseerklärung der BRAK vom 07.11.2008 "Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung"

Presseerklärung der BRAK vom 25.01.2005 "Berufsgeheimnis muss auch bei
Vorratsdatenspeicherung gewahrt bleiben"


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