Das Bundessozialgericht hat am 03.04.2014 in drei Revisionsverfahren entschieden, dass Syndikusanwälte grundsätzlich nicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können.
Die Urteilsgründe liegen noch immer nicht vor.
Die Kollegen Martin Huff, Leverkusen, und Tim Proll-Gerwe,
Frankfurt a. M., haben daher einen Beitrag verfasst, in dem versucht wird, Fragen zu beantworten, die sich nun für Syndikusanwälte, aber auch für angestellte Rechtsanwälte in Kanzleien, insbes. auch im Hinblick auf Vertrauensschutzregelungen für die Vergangenheit, stellen. Den Beitrag finden Sie hier. Die Wiedergabe erfolgt mit
freundlicher Genehmigung der Zeitschrift „unternehmensjurist“.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu dem vom Bundesrat beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen eine Stellungnahme abgegeben.
Der Gesetzentwurf entspricht einem Vorschlag der Länderkammer aus der letzten Legislaturperiode, der der Diskontinuität unterfallen ist. Er sieht vor, bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Die BRAK hatte bereits zum damaligen Entwurf eine Stellungnahme abgegeben, die jetzt aktualisiert wurde.
Die BRAK unterstützt die Absicht des Bundesrates, den Gerichtsstandort Deutschland durch die Einrichtung von Kammern für internationales Handelsrecht, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können, zu stärken.
Nach dem Urteilsspruch sollte jedoch nach Ansicht der BRAK der Vorrang der englischen Sprache enden, Grundlage des weiteren Vorgehens, wie zum Beispiel der Kostenfestsetzung oder Zwangsvollstreckung, sollte eine deutsche Fassung des Titels sein.
Weiterführende Links:
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie, das im Wesentlichen die Regelungen zum Mindestlohn enthält, eine Stellungnahme erarbeitet.
Inhaltlich sind dabei nach Ansicht der BRAK noch einige gesetzgeberische Klarstellungen und Ergänzungen notwendig. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, welche weiteren Entgelttatbestände in welcher Form auf den Mindestlohn angerechnet werden können (z.B. Zuschläge, Zulagen etc.). Außerdem sollte klargestellt werden, dass ein Erlöschen des Mindestlohnanspruchs oder eines dem Mindestlohn entsprechenden Teils einer höheren Vergütung durch Ausschlussfristen zulässig ist.
Weiterführende Links:
Das Bundesjustiz- und -verbraucherministerium hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Kern der geplanten Neuregelung ist die Aufnahme der Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten, in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze nach dem Unterlassungsklagengesetz. Das hätte zur Folge, dass künftig auch bei Verstößen dagegen ein Unterlassungsanspruch besteht, der durch die nach § 3 UklaG anspruchsberechtigten Stellen geltend gemacht werden kann. Außerdem werden Regelungen getroffen, um eine missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem UklaG zu verhindern.
Weiterführender Link:
Der Bundesrat hat am 13.06.2014 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner passieren lassen. Danach kann künftig ein bereits vom Lebenspartner adoptiertes Kind von dem anderen Lebenspartner nachträglich adoptiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2013 das Verbot der Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Weiterführender Link:
Auch im vergangenen Jahr ist die Zahl der Fachanwaltstitel, die von den Rechtsanwaltskammern verliehen wurden, erneut gestiegen. Zum 01.01.2014 waren es 2.346 mehr als im Jahr zuvor. 40.026 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren damit berechtigt, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. 8.448 von ihnen besitzen zwei oder drei Fachanwaltstitel.
Die meisten Fachanwaltstitel wurden bisher im Arbeitsrecht verliehen (9.713), gefolgt vom Familienrecht (9.181). Den größten Zuwachs verzeichnete im Jahr 2013 die Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz (34,5 %).
Weiterführender Link:
Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird.
Der BGH äußerte, dass die maßgebliche Einheitlichkeit des Auftrags nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass die vom Rechtsanwalt geschuldete außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung nur teilweise zum Erfolg führt. Denn auch die sich nach Zahlung eines Teilbetrags ggf. nur noch auf einen Teilbetrag der ursprünglichen Forderung beziehende außergerichtliche Tätigkeit wird vom Rechtsanwalt aufgrund des ursprünglichen Auftrags geschuldet. Ebenso wenig führt der Umstand, dass dem Rechtsanwalt hinsichtlich des vorgerichtlich nicht ausgeglichenen Teils der Forderung schließlich auch Klageauftrag erteilt wird, dazu, dass seine vorgerichtliche Tätigkeit insoweit nicht mehr vom ursprünglichen Auftrag umfasst wäre.
BGH, Urt. v. 20.5.2014 - VI ZR 396/13
Das Oberlandesgericht Hamm stellt uns freundlicherweise dessen "Rechtsprechungsübersicht aktuell" zur Verfügung. Monatlich erscheinen dort die Entscheidungen der Zivil-, Familien-, und Strafsenate der vergangenen Wochen. Die Juni-Ausgabe finden Sie hier.
Rainer Mues ist zum Präsidenten des Landgerichts Detmold ernannt worden. Justizminister Thomas Kutschaty hat dem 54-jährigen Juristen am 11.06.2014 in Düsseldorf die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Rainer Mues ist Nachfolger von Peter Clemen, der seit Januar 2013 Präsident des Landgerichts Arnsberg ist.
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Bank- und Kapitalmarktrecht
Mittwoch, 02.07.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Die Widerrufsbelehrung beim finanzierten Fondserwerb
Familienrecht
Mittwoch, 09.07.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Update 2014 zum gesamten Unterhaltsrecht
Familienrecht / Handels- und Gesellschaftsrecht
Freitag, 04.07.2014, 13.30 - 19.00 Uhr, Gesellschafter, Gesellschaften und Gesellschaftsbeteiligungen im Unterhaltsrecht und im Recht der Vermögensauseinandersetzungen von Ehegatten
Mietrecht
Samstag, 28.06.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Aktuelle Rechtsprechung
im Wohnraum-Mietrecht
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier: