Am 25. und 26. Juni hat in Binz die Frühjahrskonferenz der Justizinisterinnen und Justizminister stattgefunden. Unter anderem wurde dabei auch über die Abschaffung des Verbotes von Bild- und Tonübertragungen aus Gerichtsverhandlungen diskutiert. Die Länderministerinnen und –minister weisen jedoch darauf hin, dass eine mögliche Erweiterung der Medienöffentlichkeit es erfordere, „dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten, ihrem Anspruch auf ein faires Verfahren und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in besonderer Weise Rechnung zu tragen“.
Weiterhin wurde darüber nachgedacht, die PKH-Freibeträge, die sich derzeit an den besonders erhöhten Regelsätzen der Stadt München orientieren, stärker zu regionalisieren. Eine Arbeitsgruppe soll die finanziellen Auswirkungen der derzeitigen Gesetzeslage ermitteln.
Außerdem fordern die Justizminister- und –ministerinnen eine stärkere Transparenz in der Entgeltstruktur in Betrieben als wichtige Voraussetzung zur Herstellung von Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Das Bundesjustiz- und –verbraucherministerium soll dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, in dem auch ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt werden soll.
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Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sprechen sich für die Einführung von Sammelklagen aus und haben dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, deren Antwort jetzt vorliegt. Die Grünen verweisen in ihrer Anfrage auf die 2013 von der EU-Kommission formulierte Aufforderung an die Mitgliedstaaten, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen. In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die ZPO bereits jetzt geeignete Instrumente enthalte, die eine gebündelte Behandlung gleich gehandelter Ansprüche ermöglichen. Sie kündigte aber an, zu prüfen, ob darüber hinaus gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes erforderlich sind.
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Zum zweiten Mal findet in diesem Jahr der Soldan Moot statt, den die Hans Soldan Stiftung zusammen mit BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag durchführt. Bei diesem bundesweiten Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten wird anhand eines fiktiven Falles ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert.
Ausgezeichnet werden
Für die Durchführung des diesjährigen Moot Court werden noch anwaltliche Korrektoren für die Schriftsatzphase gesucht, die die von den Teilnehmern angefertigten Klageschriften und Klageerwiderungen bewerten. Außerdem besteht für interessierte Rechtsanwälte die Möglichkeit als Richter die mündliche Verhandlung zu leiten oder als Juror tätig zu werden.
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Eine gegen die Ladung zum Fachgespräch gerichtete Anfechtungsklage ist unzulässig, da es sich bei der Ladung zum Fachgespräch nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern nur um eine vorbereitende behördliche Verfahrenshandlung im Sinne der § 112c Abs. 1 BRAO, § 44a VwGO.
Zur Begründung führte der AGH aus, dass die Ladung zu einem Fachgespräch für sich genommen noch keine einen Einzelfall regelnde und auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Entscheidung und damit nach § 35 VwVfG einen Verwaltungsakt darstelle. Das Verfahren und die Zuständigkeitsregeln – Ladung durch den Vorsitzenden des Fachausschusses, darauf folgende Empfehlung des Fachausschusses und anschließende Entscheidung des Vorstandes nach § 43 Abs. 2 BRAO – würden zeigen, dass es sich bei der Ladung zu dem Fachgespräch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FAO nur um eine vorbereitende Verfahrenshandlung und noch nicht um die Sachentscheidung selbst handele. Die eigentliche Sachentscheidung mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen werde – ggf. unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Fachgespräches – erst durch den Vorstand der Kammer getroffen.
Niedersächsischer AGH, Urt. v. 17.03.2014 – 16/13 (II 10/14)
Das Oberlandesgericht Hamm stellt uns freundlicherweise dessen "Rechtsprechungsübersicht aktuell" zur Verfügung. Monatlich erscheinen dort die Entscheidungen der Zivil-, Familien-, und Strafsenate der vergangenen Wochen. Die Juli-Ausgabe finden Sie hier.
Mit einem Seminar zum Generalthema „Insolvenzrecht“ setzen wir die erfolgreiche Reihe fachübergreifender Seminare mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe fort.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 11. September 2014, 15.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Vortragssaal der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.
Es sind noch wenige Restplätze buchbar.
Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Bau- und Architektenrecht
Samstag, 19.07.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Bauprozessrecht 2014 - aktuelle
Entwicklungen und Tendenzen
Verkehrsrecht
Samstag, 09.08.2014, 9:00 - 14:30 Uhr Die Abrechnung
des verkehrsrechtlichen Mandats
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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