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KammerInfo

Ausgabe Nr. 18/2016, vom 19. September 2016

Inhaltsverzeichnis:

Bestellung der beA-Karte bei Kammerwechsel

Der Start des beA rückt näher. Falls noch keine beA-Karte bestellt wurde, empfiehlt es sich, dies jetzt zu tun. Die Karte kann unter Angabe der SAFE-ID, die im Schreiben des BRAK-Präsidenten vom 6.6.2016 unterhalb der Betreffzeile abgedruckt ist, unter http://bea.bnotk.de/ bestellt werden. Falls die SAFE-ID verloren oder vergessen wurde, kann diese bei der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied man aktuell ist, erfragt werden. Eine Antragsnummer wird zur Bestellung nicht mehr benötigt.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ab August 2015 die Kammerzugehörigkeit gewechselt haben oder derzeit planen, die Kammer zu wechseln, gelten folgende Hinweise:

 
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Wo findet man das beA?

 

Schon einmal zum Vormerken: Ab dem Starttermin wird das beA unter https://www.bea-brak.de zu erreichen sein. Alle Informationen zur erstmaligen Registrierung am beA und zur dazu notwendigen Ausstattung (beA-Karte, Kartenlesegerät, PIN) sind auf der beA-Website zu finden. Dort finden sich auch aktuelle Informationen dazu, ob das beA zum Starttermin in Betrieb gehen darf.

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Elektronische Akte in Strafsachen

Die BRAK hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ausführlich Stellung genommen. Sie sieht ihn als notwendigen und richtigen Schritt an, den Herausforderungen der Digitalisierung im Justizalltag, insb. auch im Strafverfahren, gerecht zu werden. Die Polizei- und Justizpraxis wird durch die Umstellung auf elektronische Akten modernisiert; zugleich verändern sich Verfahrens- und Verwaltungsabläufe und der Justizverwaltung erwachsen neue Aufgaben. Die BRAK unterstützt diese Entwicklungen und begleitet sie kritisch, um die Wahrung der Verfahrensrechte der Betroffenen und Beschuldigten wie auch die Teilhabe von Rechtsanwälten als Verteidiger, Beistände und sonstige Verfahrensvertreter an der Fortentwicklung der digitalen Strukturen und Dokumentationen sicherzustellen.

In ihrer Stellungnahme setzt die BRAK sich detailliert mit dem Gesetzentwurf auseinander und kritisiert u.a. die Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts und die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Dokumenten, die als Beweismittel dienen. Sie lehnt ferner die Mindest- und Höchstaufbewahrungsfristen für Ausgangsdokumente ab, die nicht Beweismittel sind; insofern bestehe eine Kollision mit den Anforderungen des Wiederaufnahmeverfahrens.

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Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes

In über 3.000 Rechtsvorschriften ordnet das Verwaltungsrecht des Bundes derzeit die Schriftform an. Weil hierzu regelmäßig ein eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück erforderlich ist, entstehen bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung Medienbrüche, die den Einsatz von IT für alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten umständlich machen. Schriftformerfordernisse erschweren daher die elektronische Kommunikation und hemmen den weiteren Ausbau elektronischer Dienstleistungen der Verwaltung. Um dem zu begegnen, hat die Bundesregierung nun den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vorgelegt. Sie geht davon aus die Schriftform im Sinne einer unterzeichneten Erklärung nicht mehr in jedem Fall erforderlich ist; häufig genüge eine einfache E-Mail. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es daher, unnötige Schriftformerfordernisse abzubauen.

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Regress von Scheinvätern und Änderungen im Namens- und Adoptionsrecht

Am 31.8.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen. Damit reagiert es auf ein Urteil des BVerfG vom 24.2.2015 (1 BvR 472/24). Das Gericht hatte entschieden, dass die vom BGH aus § 242 BGB hergeleitete Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Regressanspruchs des Scheinvaters Auskunft über die Person des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erteilen, die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreite. Die hierfür vom BVerfG angemahnte gesetzliche Grundlage soll nunmehr geschaffen werden.

Der Regierungsentwurf sieht darüber hinaus Änderungen im Namens- und Adoptionsrecht vor. Die BRAK hatte hierzu bereits zum Referentenentwurf eine umfassende Neuregelung des Namensrechts von Kindern angeregt, weil die namensrechtliche Situation von Scheidungs-, Stief- und Adoptivkindern unbefriedigend und inkonsistent geregelt sei.

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Änderung der Leistungen für Asylbewerber

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen die Bedarfssätze aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 neu ermittelt werden. Ferner enthält der Entwurf Detailregelungen zu Strom- und Instandhaltungsbedarfen sowie zur Festlegung von Bedarfsstufen. Auch die Abzugsbeträge bei anteiligem Bezug von Sachleistungen sollen angepasst werden. Neu geschaffen werden soll eine Freibetragsregelung für die Anrechnung von Einkommen bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Das Gesetz soll bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten. Die BRAK wird sich mit dem Gesetzesvorhaben intensiv befassen.

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm September 2016

Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht finden Sie hier:

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9. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag

Das Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf lädt herzlich zum 9. Düsseldorfer Versicherungstag

am 27.10.2016 im UERIGE (Stickum-Saal)
und
am 28.10.2016 im Haus der Universität (Großer Saal) ein.

Näheres zum Veranstaltungsprogramm ist unter www.ivr.duslaw.de abrufbar. Dort findet sich auch ein Online-Anmeldeformular. Um Anmeldung bis zum 21.10.2016 wird gebeten. Die Teilnahme an der Veranstaltng ist kostenlos. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Plätze nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
 

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

IT-Recht
Freitag, 23.09.2016, 13:30 - 19:00 Uhr, Computervertrags- und Computerprozessrecht in der Praxis
Mittwoch, 12.10.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, IT-Recht 2016
 

Kommunikation
Mittwoch, 21.09.2016, 14:30 - 20:00 Uhr, Legal Writing and Drafting

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Fortbildungslehrgang zum/r "Geprüften Rechtsfachwirt/in"

Am 25. Oktober 2016 startet der Fortbildungslehrgang zum/r "Geprüften Rechtsfachwirt/in". Der Lehrgang findet jeweils dienstags und samstags in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm statt. Es sind noch einige Restplätze frei.

Interessierte finden Einzelheiten der Teilnahmevoraussetzungen sowie den Anmeldebogen hier.

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Aktuelle Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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