Nach der kleinen Mitgliederstatistik (vgl. Ausgabe 11/2017 v. 24.5.2017) liegt nun auch die große Statistik vor.
Bewegung zeigte sich bei den Gesellschaften: Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (825) und Partnerschaftsgesellschaften: Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg auf 5.332, davon 1.814 mit beschränkter Berufshaftung; ferner sind 155 LL.P. zugelassen.
Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 53.677. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (10.370), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.516); diese bleibt mit 57,53 Prozent die Fachanwaltschaft mit dem größten Frauenanteil. Die älteste Fachanwaltschaft (für Steuerrecht) belegt mit 4.944 Fachanwälten Platz 3. 43.419 Rechtsanwälte (davon 13.402 weiblich), haben einen oder mehrere Fachanwaltstitel erworben. Damit beträgt der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte 26,41 Prozent.
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Der Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18.5.2017 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Mit dem neuen Gesetz sollen Hinterbliebene künftig im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer fremdverursachten Tötung nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 I BGB erleiden.
Die BRAK hatte bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen.
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Der Bundesrat hat am 2.6.2017 das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verabschiedet.
Danach können Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht, einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Außerdem kann die Residenzpflicht von Asylbewerbern, bei denen es sich um Gefährder handelt, nach Ablauf der drei Monate verlängert oder erneut angeordnet werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf künftig zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten. Künftig ist auch die Sprungrevision in Asylstreitverfahren zugelassen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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Der Bundestag hat am 1.6.2017 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung beschlossen.
Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.
Das Register soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und teilweise bestehende Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden. Einträge werden, je nach Schwere der Tat, nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.
Als Bemessungshöhe, ab der ein Bußgeldentscheid einen Eintrag im Register zur Folge haben soll, haben sich die Fraktionen CDU/CSU und SPD auf einen Kompromiss von 50.000 Euro geeinigt.
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Der 12. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat am 23.5.2017 den Antrag der BRAK auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Berlin vom 2.9.2016 zurückgewiesen, da der Angelegenheit nach Auffassung des erkennenden Gerichts keine grundlegende Bedeutung zukomme und die Entscheidung der vorangegangenen Instanz zutreffend sei.
Das VG Berlin hatte zuvor geurteilt, dass dem Kläger in bestimmten Grenzen Informationszugang auf Grundlage des IFG zu gewähren ist. Damit ist die BRAK nun verpflichtet, den Kläger neu zu bescheiden.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2017 – OVG 12 N 72.16
VG Berlin, Urt. v. 2.9.2016 - VG 2 K 87.15
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Der BGH hat am 4.4.2017 beschlossen, dass sich die Eintragungsfähigkeit eines Doktortitels zwar nicht aus dem PartGG, sehr wohl aber aus gewohnheitsrechtlicher Übung herleiten lässt. Es entspreche langjähriger ständiger Übung der Registergerichte, Doktortitel auf Wunsch der Beteiligten einzutragen.
BGH, Beschl. v. 4.4.2017 – II ZB 10/16
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Das BSG hat mit einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 15.12.16 auf die Revision der DRV Bund ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12.2.2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Tätigkeit des Volljuristen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nach Auffassung des BSG inhaltlich ohne jeden Zweifel einer anwaltlichen Tätigkeit zuzuordnen. Der Volljurist berät Mandanten seiner Arbeitgeberin, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Er bedürfe hierzu sowie zu ihrer Vertretung vor Gericht der Zulassung als Rechtsanwalt (§ 3 Nr. 1 StBerG, § 62 II FGO). Ob seine Tätigkeit auch ihrer äußeren Form nach als anwaltliche Tätigkeit zu bewerten ist, müsse jedoch genauer untersucht werden. Das BSG beschäftigte sich zudem mit der Frage, ob die konkrete Tätigkeit mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts vereinbar ist und ob die Tätigkeit als unabhängig qualifiziert werden kann. Allein aufgrund der Feststellungen des Landessozialgerichts war eine abschließende Beurteilung allerdings nicht möglich.
BSG, Urt. v. 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R
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Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht der OLG für den Monat Juni finden Sie hier:
AIJA veranstaltet vom 28.8.-1.9.2017 den inzwischen schon 55. Young Lawyers Congress, der sich an junge Rechtsanwälte richtet und in diesem Jahr in Tokio/Japan stattfinden wird.
Es werden über 500 Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Welt erwartet. Schwerpunkt des umfangreichen Fachprogramms sind die künstliche Intelligenz sowie die Auswirkung von Innovationen auf den Anwaltsberuf. Die Veranstaltung bietet jungen Anwälten eine gute Gelegenheit, sich fachlich auszutauschen und zu netzwerken.
AIJA ist eine internationale Anwaltsvereinigung für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (bis 45 Jahre) mit derzeit 4.000 Mitgliedern aus 90 Ländern.
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Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Arbeitsrecht
/ Sozialrecht / Strafrecht
Samstag, 17.06.2017, 9:00 - 14:30 Uhr Die psychiatrische Begutachtung im Strafprozess sowie im sozialgerichtlichen und arbeitsrechtlichen Verfahren
Bau- und Architektenrecht / Vergaberecht
Freitag, 30.06.2017, 13:30 - 19:00 Uhr, Schnittstellen zwischen Vergaberecht und öffentlichem und privatem Baurecht
Bau- und Architektenrecht
Freitag, 23.06.2017, 13:30 - 19:00 Uhr, Der gestörte Bauablauf - Aktuelles aus der Praxis
Vergaberecht / Verwaltungsrecht
Mittwoch, 14.06.217, 14:30 - 20:00 Uhr, Compliance & Vergaberecht - Rechtsgrundlagen und organisatorische Umsetzung in Behörden und öffentlichen Unternehmen
Versicherungsrecht / Transport- und Speditionsrecht
Freitag, 23.06.2018, 13:30 - 19:00 Uhr, Aktuelle Probleme und Schnittstellen zwischen Transport- und Speditionsrecht und Versicherungsrecht - Update 2017
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