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KammerInfo - Sondernewsletter

vom 19. Januar 2018

beA - weiteres Vorgehen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer gestrigen Präsidentenkonferenz nochmals bestätigt, das beA erst dann erneut in Betrieb nehmen zu wollen, wenn zuvor alle relevanten Sicherheitsfragen geklärt sind.

Hierzu wird die BRAK die zur Lösung der beA Client Security-Problematik zur Verfügung gestellte Software durch das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Unternehmen secunet Security Networks AG begutachten lassen. Desweiteren ist geplant, auch gemeinsam mit externen Entwicklern und Kritikern den Lösungsvorschlag diskutieren. Anschließend will die BRAK über weitere notwendige Schritte beraten, um sodann einen Termin nennen zu können, zu dem das beA wieder startet.

Den für 2018 beschlossenen beA-Beitrag von 58,00 € pro Mitglied wird die BRAK über die Rechtsanwaltskammern einziehen. Mögliche Minderausgaben werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, auf die Beiträge in der Zukunft auswirken.

Lesen Sie hierzu die Presseerklärung Nr. 2 der BRAK vom 18.01.2018.

 

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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
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Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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