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KammerInfo

Ausgabe Nr. 04/2018, vom 01. März 2018

Inhaltsverzeichnis:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft: Neue Adresse

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihren Sitz am 15.2.2018 in die Rauchstraße 26, 10787 Berlin, verlegt. Die übrigen Kontaktdaten der Schlichtungsstelle (Telefon +49(0)30 2844417-0; Fax +49(0)30 2844417-12; E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org) bleiben identisch. Die neue Adresse ist bei der Erfüllung der anwaltlichen Informationspflichten nach §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zu beachten.

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Homepage Schlichtungsstelle 

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Das beA im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags

Auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, in der Sitzung des Ausschusses vom 21.2.2018 ein Gespräch über die Probleme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme geführt.

Zu Beginn des Gesprächs wies Schäfer auf die Komplexität und Einmaligkeit des beA-Systems hin: „Im beA werden ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl untereinander als auch mit allen 22.500 Richterinnen und Richtern in Deutschland elektronisch schriftlich kommunizieren und zwar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – selbstverständlich unter Beachtung berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und damit unter einem besonderen Sicherheitsaspekt. Für das beA gibt und gab es kein Vorbild.“ Im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern beschrieb Schäfer die Vergabeverfahren, die zur Auswahl von Atos als Auftragnehmerin für die Entwicklung und den Betrieb des beA geführt hatten. Er erläuterte das Projektmanagement, das die BRAK als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren 28 Rechtsanwaltskammern, unter Beratung der adesso AG, zur Realisierung des beA aufgesetzt hat. Das Vergabeverfahren und die Entwicklung des beA begleitete die Capgemini SE.

Schäfer weiter: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht gegenüber dem Ausschuss betont, dass das Ministerium der BRAK vertraue. Das freut mich natürlich sehr. Das Ministerium sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und sei durch die BRAK über alle Vorgänge informiert.“

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Presseerklärung Nr. 5 v. 21.02.2018

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Asylgesetz: Änderung zur Verfahrensbeschleunigung

Ein kürzlich vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes sieht eine erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln zur Verfahrensbeschleunigung vor. So sollen Oberverwaltungsgerichte in Asylverfahren Leitentscheidungen treffen können und dadurch zu einer Beschleunigung der Verfahren insgesamt beitragen.

In der Gesetzesbegründung wird auf die in den vergangenen Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Asylverfahren hingewiesen. Bei den Verwaltungsgerichten seien mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das zehnfache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen. Es bedürfe vielmehr einer Beschleunigung der Asylverfahren.

Die erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln soll ermöglichen, dass zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden, auf die sich die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz wiederum berufen könnten. Die Grundsatzentscheidungen führten so zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Verwaltungsgericht in Hauptsacheverfahren die Berufung nach § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG bei grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz zulässt. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lässt es bei grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde nach § 80 Abs. 2 Satz 2 AsylG zu.

Der Gesetzesantrag wird am 02.03.2018 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. 

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Gesetzentwurf

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Englische Rechtssprache
Mittwoch, 21.02.2018, 14:30 - 20:00 Uhr Einführung in die englische Rechtssprache Teil 2

Insolvenzrecht
Samstag, 17.03.2018, 9:00 Uhr - 14:30 Uhr Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Insolvenzrecht

Internationales Wirtschaftsrecht / Handels- und Gesellschaftsrecht
Freitag, 09.03.2018, 13:30 - 19:00 Uhr, Aktuelles zur Umstrukturierung international tätiger Unternehmen

Handels- und Gesellschaftsrecht / Organisation
Mittwoch, 14.03.2018, 14:30 - 20:00 Uhr, Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten Haftungs- und berufsrechtliche Fallstricke bei GbR, PartG(mbB),GmbH und AG sowie Bürogemeinschaft und Kooperation

Kommunikation/Organisation
Freitag, 02.03.2018, 13:30 - 19:00 Uhr, Zeit- und Selbstmanagement kompakt -Prioritäten setzen - Komplexität meistern

Mediation
Nach § 3 Abs. 1 ZMediatAusbV (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung) hat der zertifizierte Mediator in einem Umfang von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren an Fortbildungen teilzunehmen. Die RAK Hamm bietet hierzu folgende noch belegbare Fortbildungen an.

Mittwoch, 28.03.2018, 14:30 - 20:00 Uhr, Kleine Zauberkunststücke in der Mediation

Prozesstaktik
Freitag, 16.03.2018, 13:30 - 19:00 Uhr, Taktik im Zivilprozess

Vergaberecht/Verwaltungsrecht
Mittwoch, 28.03.2018, 14:30 - 20:00 Uhr, Vergaberecht & Compliance - Rechtsgrundlagen und Organisatorische Umsetzung in Behörden und öffentlichen Unternehmen

Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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beA-Newsletter

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Nachrichten aus Brüssel

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Impressum
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Ostenallee 18, 59063 Hamm
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Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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