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KammerInfo

Ausgabe Nr. 02/2019, vom 01. Februar 2019

Inhaltsverzeichnis:

Rechtsanwaltskammern verurteilen Bedrohung von Rechtsanwälten

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und die BRAK zeigten sich im Rahmen der BRAK-Präsidentenkonferenz am 17.1.2019 bestürzt angesichts der Anfeindungen gegen eine Anwaltskollegin. Sie hatte unter anderem Angehörige eines der NSU-Mordopfer vertreten und sieht deshalb - jüngsten Medienberichten zufolge - nun sich und ihre Familie Bedrohungen ausgesetzt.

Darin sehen die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten einen Angriff auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft allgemein. „Es darf keine Rolle spielen, welchen Mandanten eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt; die Garantie für jedermann auf ungehinderten und vollständigen Zugang zum Recht und das Recht auf eine uneingeschränkte Verteidigung müssen gewahrt bleiben.“

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BRAK kritisiert geplante Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Zu dem im November 2018 veröffentlichten Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex hat die BRAK eingehend Stellung genommen. Die Zielrichtung, den Kodex zu verschlanken, ist aus ihrer Sicht im Wesentlichen zu begrüßen. Besonders sachgerecht und zielführend sind die Charakterisierung der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat als (qualitativ) vertrauensvoll statt (eher quantitativ) eng, die strengere Limitierung von Aufsichtsratstätigkeiten außerhalb des Unternehmens, die Offenlegung der individuellen Teilnahmen an Aufsichtsratssitzungen sowie die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für nur drei Jahre.

An vielen Stellen hält die BRAK die vorgesehenen Änderungen des Kodex jedoch für kritikwürdig. Teilweise treffen sie den Marktstandard und die Praxis nicht und sind vom Mandat der Regierungskommission nicht durchgehend gedeckt. Sie empfiehlt daher, einige der vorgeschlagenen Änderungen nicht umzusetzen und macht im Detail Verbesserungsvorschläge.

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Änderungen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat soeben den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen vorgelegt.

Kern des Vorhabens ist, die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 1.1.2020 auf den Bund zu übertragen. Dadurch will der Bund eine europäische Verpflichtung erfüllen, flächendeckend für eine Infrastruktur von Schlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen. Vorgesehen ist außerdem, dass ein Verbraucher oder ein Fluggast, der sich nach Erhebung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in das Klageregister hat eintragen lassen, nicht noch parallel dazu ein Schlichtungsverfahren über denselben Anspruch führen kann. Ferner soll geregelt werden, dass das Bundesamt für Justiz nicht nur die deutsche Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist, sondern Verbraucher und Unternehmer auch bei rein innerstaatlichen Streitigkeiten beraten kann, wenn die Beschwerde über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingereicht worden ist.

Die BRAK wird den Referentenentwurf sorgfältig prüfen.

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Bundesregierung setzt sich für außergerichtliche Streitbeilegung ein

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es in Deutschland ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen gibt. Dies erklärte sie jüngst in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Sie hält eine frühzeitige konsensuale Beilegung von Konflikten ohne Inanspruchnahme der staatlichen Justiz insgesamt für eine sinnvolle Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung. In ihrer Antwort äußert sich die Bundesregierung außerdem zur Online-Schlichtung, zur Zahl der seit Inkrafttreten des VSBG zum 1.4.2016 durchgeführten Schlichtungsverfahren und zur beabsichtigten Förderung von Verbraucherschlichtungsstellen.

Vorgelegt hat die Bundesregierung außerdem einen Zwischenbericht zur Arbeit der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Diese wurde zum 1.4.2016 eingesetzt und wird noch bis Ende dieses Jahres gefördert. In dem nach § 43 VSBG zu erstattenden Zwischenbericht wird die Verfahrensführung durch die Schlichtungsstelle umfassend untersucht und dargestellt.

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UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Vergleichsvereinbarungen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20.12.2018 das Übereinkommen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen verabschiedet. Gegenüber dem von der UNCITRAL-Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf ergaben sich lediglich in Art. 2 (Definitionen) Änderungen. Mit dem Übereinkommen wird ein Instrument zur Vollstreckung von Vergleichsvereinbarungen aus Schlichtung/Mediation in internationalen Handelssachen geschaffen.

Das Übereinkommen soll nach seinem Art. 11 am 7.8.2019 in Singapur und danach am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Zeichnung aufgelegt werden. Es tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der dritten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft (Art. 14).

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Zeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens.

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