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KammerInfo

Ausgabe Nr. 22/2019, vom 12. November 2019

Inhaltsverzeichnis:

Satzungsversammlung: Neuer Ausschuss für Legal Tech

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist mit der konstituierenden Sitzung am 4.11.2019 in ihre 7. Legislaturperiode gestartet. Sie hat nicht nur beschlossen, alle bisherigen Ausschüsse beizubehalten, sondern auch einen neuen Ausschuss für das Thema Legal Tech einzurichten.

Damit hat die Satzungsversammlung nunmehr Ausschüsse für Fachanwaltschaften (Ausschuss 1), Allgemeine Berufs- und Grundpflichten und Werbung (Ausschuss 2), Geld, Vermögensinteressen und Honorar (Ausschuss 3), grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (Ausschuss 4), Aus- und Fortbildung (Ausschuss 5), Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz (Ausschuss 6) und – neu – für Legal Tech (Ausschuss 7). Dass die Satzungsversammlung sich mit deutlicher Mehrheit für die Schaffung des neuen Ausschusses aussprach, ist eine Reaktion auf die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und den Wandel des Anwaltsberufs und des Rechtsberatungsmarktes.

Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die BORA, die ergänzend zur BRAO die anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung regelt, und die FAO, die Voraussetzungen und Verfahren zum Erwerb von Fachanwaltstiteln festlegt. Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.

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Zahlen zu niedergelassenen ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Insgesamt 1.051 ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren zum 1.1.2019 in Deutschland zugelassen. 702 von ihnen erhielten ihre Zulassung nach dem EuRAG, 349 nach § 206 BRAO. Das ist den soeben veröffentlichten Statistiken der BRAK zu Zulassungen nach EuRAG und § 206 BRAO zu entnehmen. Die ausländischen Kolleginnen und Kollegen dürfen sich nach diesen Vorschriften unter der Berufsbezeichnung, die sie in ihrem Herkunftsstaat erworben haben, in Deutschland niederlassen.

Veröffentlicht wurde außerdem eine Übersicht über die Entwicklung der Niederlassungen ausländischer Kolleginnen und Kollegen nach EuRAG und § 206 BRAO im Jahresvergleich.

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BRAK-Information zur Teilung von und zum Ausscheiden aus Rechtsanwaltssozietäten

Wenn Partner in Sozietäten in der Rechtsform einer Personengesellschaft (GbR, PartG) ein- oder austreten, ist das steuerlich ein äußerst relevanter Vorgang. Denn UmwStG und EStG sehen nicht für alle Fälle personeller Veränderungen in Sozietäten die Möglichkeit vor, diese steuerneutral unter Fortführung der Buchwerte durchzuführen. In Rechtsprechung und Finanzverwaltung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine steuerneutrale Aufteilung einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter dann zu steuerlichen Buchwerten erfolgen kann, wenn die Wirtschaftsgüter weiter betrieblich genutzt werden und in Deutschland steuerverhaftet bleiben. Das BMF hat dazu diverse Realteilungserlasse veröffentlicht.

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat eine Information zur Einführung in die komplexe Thematik unter dem Titel „Teilung von und Ausscheiden aus Rechtsanwaltssozietäten – Möglichkeiten nach dem Realteilungserlass des BMF vom 19.12.2018“ publiziert. Sie soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die künftig eine Teilung ihrer Sozietät vorhaben, als Orientierung dienen.

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Kritik an geplanter „Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Die BRAK hält den Referentenentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) insgesamt für problematisch. Die im Verhältnis zum Aufwand meist deutlich zu hohen Inkassokosten sowie die Ausnutzung mangelnder Rechtskenntnisse der Schuldner sollen eingedämmt werden, indem u.a. die nach RVG zu berechnenden Gebühren für die außergerichtliche Inkassotätigkeit drastisch – um nahezu 50 % – gesenkt werden; zudem sollen sehr weitgehende Aufklärungs- und Hinweispflichten generiert werden.

Die BRAK spricht sich insbesondere gegen die beabsichtigten gebührenrechtlichen Änderungen – Einführung einer Schwellengebühr von 0,7 für die Einziehung unbestrittener Forderungen, Absenkung der Einigungsgebühr von 1,5 auf 0,7 bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung und die Anhebung des Gegenstandswerts in § 31b RVG-E von 20 % auf 50 % – aus. Die reduzierten Gebühren seien für den tatsächlichen anwaltlichen Arbeitsaufwand nicht annähernd kostendeckend.

Darüber hinaus lehnt die BRAK die geplante Erweiterung der anwaltlichen Darlegungs- und Informationspflichten über die entstehenden Kosten einer Zahlungsvereinbarung und über die wesentlichen Rechtsfolgen des mit der Vereinbarung angestrebten Schuldanerkenntnisses ab. Diese brächten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand und muteten Anwältinnen und Anwälten einen Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, wenn nicht gar ein Verhalten nahe am Parteiverrat von Gesetzes wegen zu.

Insgesamt bewertet die BRAK den Referentenwurf weder als geeignet noch als erforderlich, um das anerkennenswerte Ziel des Verbraucherschutzes zu erreichen; vielmehr schwäche er die Anwaltschaft, die einen entscheidenden Beitrag zum Schutz rechtsuchender Verbraucher leiste.

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Modernisierung des Strafverfahrens – scharfe Kritik der BRAK

Die BRAK sieht den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, den die Bundesregierung Ende Oktober vorgelegt hat, sehr kritisch. Mit dem Entwurf will der Gesetzgeber, anknüpfend an die Änderungen von 2017, eine weitere Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens erreichen.

Aus Sicht der BRAK enthält der Regierungsentwurf ein Sammelsurium von Änderungen, die einen übergreifenden rechtspolitischen Zweck vermissen lassen. Neben durchaus einsichtigen Regelungen, wie etwa der Einführung eines bundesweit geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes zum Zwecke der Vereinheitlichung der Standards für Gerichtsdolmetscher, enthält das Gesetz problematische und kritikwürdige Änderungen vor allem hinsichtlich der Besetzungsrüge, des Beweisantragsrechts und des Befangenheitsrechts. Sie bedeuten gravierende Einschnitte in Verfahrensgrundrechte insbesondere des Beschuldigten ohne Mehrwert für eine Beschleunigung von Strafverfahren oder die – in der Tat dringend erforderliche – Entlastung der Strafjustiz. Im Gegenteil droht dadurch eine unnötige Mehrbelastung der Strafgerichtsbarkeit insgesamt.

In ihrer Stellungnahme analysiert die BRAK zunächst die Lage der Strafjustiz in Deutschland sehr kritisch, bevor sie sich im Detail mit den Regelungen des Regierungsentwurfs auseinandersetzt.

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm November 2019

Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht finden Sie hier:

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Podiumsdiskussion "Erosion des Rechtsstaats - wird die Justiz kaputt gespart?"

Unter dem Titel „Erosion des Rechtsstaats – wird die Justiz kaputt gespart?“ veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein am Mittwoch, 27.11.2019 um 18 Uhr im Kieler Landtag (Schleswig-Holstein Saal, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel) eine Podiumsdiskussion.

Prof. Dr. Reinhard Gaier (Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Schlichter bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (ehem. Bundesjustizministerin), Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein) und BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels werden darüber diskutieren, welche Hebel Politiker, Juristen und Bevölkerung in Bewegung setzen können, um dem schwindenden Vertrauen der Bürger in die Justiz und der damit einhergehenden Erosion des Rechtsstaats zu begegnen.

Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.

Anmeldungen unter: AzetPR, Daniela Listing, Tel. 040 413270-12, Fax: 040 413270-70, listing@azetpr.com, www.azetpr.com.

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