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KammerInfo

Ausgabe Nr. 12/2018, vom 21. Juni 2018

Inhaltsverzeichnis:

Wiederinbetriebnahme des beA - Abschlussgutachten liegt vor

BRAK-Hauptversammlung entscheidet am 27.06.2018 über Wiederinbetriebnahme

Die Firma secunet Security Networks AG hat das Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgelegt. Das Abschlussgutachten hat das beA als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr bestätigt. Das Verschlüsselungskonzept bietet technisch gesehen einen hinreichenden Schutz für die Vertraulichkeit der vom beA übermittelten Nachrichten. In dem Gutachten dargestellte Schwachstellen sollen bis zur Wiederinbetriebnahme entsprechend der gutachterlichen Empfehlung beseitigt werden.

Das Präsidium der BRAK hat nach ausführlicher Erörterung des rund 90 Seiten umfassenden Gutachtens beschlossen, die Hauptversammlung der BRAK im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz für den 27.06.2018 einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird die Diskussion und Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme des beA sein.

Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems:
Ab dem 04.07.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben.
Die Postfächer sollen dann ab dem 03.09.2018 wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.

Abschlussgutachten

Begleitschreiben

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Neue Zahlen zur Anwaltschaft: Große Mitgliederstatistik der BRAK veröffentlicht

Die Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammern blieben auch im vergangenen Jahr stabil – das zeigt die nun veröffentlichte Große Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2018: Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern verzeichneten insgesamt einen Zuwachs von 0,18 % im Vergleich zum Vorjahr, allerdings schrumpfen 17 Kammern, während 13 weiterhin wachsen.

Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft, und zwar auf nunmehr knapp 35 % (Vorjahr: 34,37 %); der Trend, dass der Anteil der Anwältinnen kontinuierlich steigt, setzt sich damit fort. Deutlich höher ist der Frauenanteil in England und Wales: Der jüngst veröffentlichte Annual Statistics Report der dortigen Law Society verzeichnet erstmals mehr Frauen als Männer (50,1 %) mit einem Pracitsing Certificate als Solicitor.

Bei den Syndici zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zulassungsarten erstmals relevant waren, eine Verschiebung von der Einzelzulassung als Rechtsanwalt hin zur Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt: Zum 1.1.2018 gab es 12.126 Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Vorjahr: 8.753), 1.982 (Nur-)Syndikusrechtsanwältinnen/-anwälte (Vorjahr: 957) und 150.548 (Vorjahr: 154.683) Rechtsanwältinnen/-anwälte.

Die Große Mitgliederstatistik enthält ferner Zahlen zu den Fachanwaltschaften sowie zu den Rechtsanwaltsgesellschaften.

Weiterführende Links:

 
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Informationen zur DSGVO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Bereits am 24.5.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie gilt ebenso wie das neue Bundesdatenschutzgesetz seit dem 25.5.2018. Die BRAK hat die auf ihrer Website zusammengestellten Informationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum neuen Datenschutzrecht aktualisiert und ergänzt.

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Gemeinsame Stellungnahme von BStBK und BRAK: juristische Dienstleistungen mit Grundstücksbezug

Bei der steuerlichen Einordnung notarieller und anwaltlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken gilt infolge einer Änderung der Mehrwertsteuer-Verordnung (VO Nr. 1042/2013) seit dem 1.1.2017 eine geänderte Rechtslage. Die Praxis der Finanzverwaltungen wurde erst aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen v. 5.12.2017 (mit Nachtrag v. 13.2.2018) geändert. Hieraus entstand erhebliche Rechtsunsicherheit für die Rechts- und Steuerberatungspraxis, vor allem aber droht erheblicher Aufwand für die rückwirkende Änderung der Rechnungen für das Jahr 2017.

Bundessteuerberaterkammer und Bundesrechtsanwaltskammer haben dies in einem gemeinsamen Schreiben dem Bundesfinanzministerium moniert. Sie weisen nachdrücklich auf die resultierenden Probleme sowie auf weiterhin bestehende Unklarheiten und Abgrenzungsprobleme hin. Zur Bereinigung der Problematik fordern die beiden Kammern vom Ministerium eine Nichtbeanstandungsregelung.

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Musterfeststellungsklage im Schnellverfahren beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat nach kontroverser Diskussion in seiner Sitzung am 14.6.2018 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Mit der Einführung dieser neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben.

Vorangegangen war ein äußerst zügiges Gesetzgebungsverfahren: Innerhalb von etwa zwei Wochen beriet der Rechtsausschuss des Bundestages, erfolgte die erste Lesung im Bundestag, führte der Rechtsausschuss eine Sachverständigen-Anhörung durch und erfolgten die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Dabei wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch zahlreiche Änderungen vorgenommen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 6.7.2018, mit dem Gesetzentwurf befassen.

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Juristenausbildung: Justizunrecht der NS-Zeit als Pflichtstoff

Die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht soll nach dem Willen des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz verpflichtender Bestandteil des juristischen Studiums werden. Auch im Koalitionsvertrag findet sich dieses Anliegen wieder; dort (Zeilen 5761-5764) heißt es, „dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht auch Teil der Juristenausbildung ist.“ Das Bundesjustizministerium hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Vorschlag unterbreitet, um dies im Deutschen Richtergesetz zu verankern.

Aus Sicht des Juristen-Fakultätentages greift dieser Vorschlag zu kurz. In seiner Sitzung Anfang Juni in Greifswald beschloss er daher einen weitergehenden Formulierungsvorschlag, wonach „Im gesamten Studium gerade vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Unrechts die Fähigkeit zu kritischer Reflexion des Rechts einschließlich seines Missbrauchpotentials zu fördern ist“.

Weiterführender Link:

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm Juni 2018

Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht für den Monat Juni finden Sie hier:

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