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KammerInfo

Ausgabe Nr. 02/2020, vom 03. Februar 2020

Inhaltsverzeichnis:

BRAK-Ausschüsse neu berufen

Insgesamt 32 Fachausschüsse und Gremien – von Abwickler/Vertreter bis Zivilprozessrecht – hat das im Oktober neu gewählte BRAK-Präsidium in seiner Sitzung am 15.1.2020 neu berufen. Diese und ihre Mitglieder sind auf der Website der BRAK aufgelistet.

Aufgabe der Ausschüsse ist es insbesondere, auf Anfrage der an der Gesetzgebung beteiligten Organe Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten (vgl. § 177 II Nr. 5 BRAO). Die Mitglieder der Ausschüsse beruft das BRAK-Präsidium auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern jeweils für die Dauer von vier Jahren. Die Amtszeit begann zum 1.1.2020. Dies regelt die Satzung der BRAK.

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Datenschutz-Hinweise zu Windows 7 in Kanzleien

Seit Mitte Januar stellt Microsoft keine Sicherheitsupdates mehr für sein Betriebssystem Windows 7 zur Verfügung. Das stellt auch für Rechtsanwaltskanzleien, die dieses Betriebssystem nutzen, ein Sicherheitsrisiko dar; zudem werden sie damit die Anforderungen, die Art. 32 DSGVO an die Sicherheit der Datenverarbeitung stellt, nicht länger erfüllen können.

Die BRAK hat hierzu nun Hinweise publiziert.

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Gesetzliche Unfallversicherung für Kanzleien – Information der VBG

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat eine Beitragserhöhung für ihre Mitgliedsunternehmen für das Jahr 2019 in Aussicht gestellt. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung gehören der VBG auch Rechtsanwaltskanzleien an. Ihre Aufgaben finanziert die VBG durch Beiträge der Mitglieder, die sie jeweils nach Ende eines Kalenderjahres auf alle Beitragspflichtigen umlegt. Basis für die Berechnung der Beiträge ist die jährliche Entgeltmeldung. Die Unternehmen müssen dazu Entgelte, die Anzahl ihrer Beschäftigten sowie die Arbeitsstunden an die gesetzliche Unfallversicherung melden.

Die VBG weist darauf hin, dass sie Meldungen nur noch über das elektronische Verfahren „Lohnnachweis Digital“ entgegennimmt.

Zu den Beiträgen für das Jahr 2019 weist die VBG darauf hin, dass – abhängig von der Entwicklung bei den Mitgliedsunternehmen im Jahr 2019 – nach aktueller Prognose eine Erhöhung der Beiträge von 10–15 % notwendig werden könnte. Über die endgültigen Beiträge wird die VBG im April informieren; sie werden am 15.5.2020 zur Zahlung fällig.

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Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz: Anpassung geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen. Mit dem Entwurf sollen vor allem die Vergütungssätze angepasst werden. Daneben sollen strukturelle Änderungen u.a. das Abrechnungsverfahren erleichtern.

Darüber hinaus soll – in Anlehnung an die Erhöhung der Kilometerpauschale für Sachverständige auch die Kilometerpauschale für Rechtsanwälte (Nr. 7003 VV RVG-E) und Notare (Nr. 32006 KV GNotKG-E) von 0,30 Euro auf 0,42 Euro erhöht werden. Damit sollen insbesondere die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Pkws zumindest teilweise kompensiert werden.

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10. GWB-Novelle: Referentenentwurf vorgelegt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den bereits im vergangenen Jahr angekündigten Entwurf zur 10. GWB-Novelle vorgelegt. Mit dem „Zehnten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz)“ soll im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft die wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht modernisiert werden. Zugleich wird damit die Richtlinie (EU) 2019/1 umgesetzt.

Änderungen enthält der Entwurf u.a. im Hinblick auf Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Zudem werden die Missbrauchskontrolle und die formale Fusionsaufsicht modernisiert. Weitere Änderungen sollen das Verwaltungsverfahren vereinfachen und den Kartellschadensersatz wirksamer gestalten.

Die BRAK wird dazu eine Stellungnahme erarbeiten. Sie hatte sich bereits im März 2019 mit einem Positionspapier zur Novellierung des GWB geäußert.

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