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KammerInfo - Sondernewsletter

vom 31. August 2022

Informationen zum beA-Kartentausch 2022 – Gültigkeit des beA-Anmeldezertifikats bis 08.09.2022

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat am 30.08.2022 ein Informationsschreiben heraus gegeben. Darin stellt sie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren Zertifikat zur Anmeldung am beA am 8. September 2022 abläuft, wichtige Informationen bereit, damit diese schnellstmöglich ihre neuen Karten in Betrieb nehmen und damit auch nach dem 08.09.2022 auf ihr beA zugreifen können.

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Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

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