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KammerInfo

Ausgabe Nr. 20/2022, vom 25. Oktober 2022

Inhaltsverzeichnis:

Wettbewerbsrecht: Kritik an geplanter verschärfter Sektoruntersuchung

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit dem Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (11. GWB-Novelle) dem Bundeskartellamt die Möglichkeit geben, bei Wettbewerbsstörungen in Märkte einzugreifen, nachdem es eine Sektoruntersuchung durchgeführt hat. Die BRAK übt scharfe Kritik an deren geplanter Ausgestaltung.

Mit dem Ende September vorgelegten Entwurf für eine Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen will das Bundeswirtschaftsministerium das Wettbewerbsrecht für Verbraucher:innen verbessern. Es will die kartellrechtlichen Eingriffsinstrumente dort stärken, wo Marktstrukturen keinen Wettbewerb zulassen, weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind. Dazu soll u.a. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erneut novelliert werden. Dabei sollen u.a. die Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamts ausgeweitet und u.a. das Instrument der Sektoruntersuchung verschärft werden. Zudem sollen Vorteile aus Wettbewerbsverstößen leichter abgeschöpft werden können.

In ihrer Stellungnahme befasst sich die BRAK aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist ausschließlich mit diesem in § 32f GWB-Entwurf geregelten Instrument der Sektoruntersuchung. Sie kritisiert u.a., dass die an manchen Stellen unzureichende Ausgestaltung der Tatbestandsvoraussetzungen zu Rechtsunsicherheiten führe. Zudem werde dem Bundeskartellamt ein zu weiter Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der Adressaten und der marktregulierenden Maßnahmen zugestanden. Die BRAK konstatiert außerdem ein Missverhältnis zwischen der beibehaltenen, unreglementierten Ausgestaltungsfreiheit des Bundeskartellamts bei den Sektoruntersuchungen einerseits und den neu geschaffenen verhaltens- und kausalitätsunabhängigen scharfen Rechtsfolgen andererseits.

Eine Konkretisierung des Begriffs der „Störung“, der Normadressaten und der im Einzelfall gebotenen Maßnahmen sowie der Mindestanforderungen an Sektoruntersuchungen durch den Gesetzgeber hält die BRAK für zwingend, sofern an dem Regelungsansatz für die Sektoruntersuchung festgehalten werden solle. In der nun vorliegenden Form werde das Bundeskartellamt lediglich durch die faktische Knappheit der eigenen Ressourcen beschränkt. Darin sieht die BRAK eine Delegation der Normsetzung auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite auf eine Bundesoberbehörde, die dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Gesetzesvorbehalts widerspreche.

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Wohnungseigentum: BRAK begrüßt Pläne zu digitalen Bescheinigungen

Bescheinigungen für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum sollen künftig auch online beantragt werden können. Die BRAK begrüßt den Entwurf für eine Änderung der Verwaltungsvorschrift, die dies ermöglichen soll.

Um Wohnungseigentum oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz begründen zu können, muss dem Grundbuchamt eine sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden, mit der die Baubehörde bestätigt, dass die betreffende Wohnung in sich abgeschlossen ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine nach dem Onlinezugangsgesetz für Bürgerinnen und Bürger online anzubietende Leistung. Mit einer vom Bundesministerium der Justiz Ende September als Referentenentwurf vorgelegten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) soll dies ermöglicht werden. Künftig soll die Abgeschlossenheitsbescheinigung in den digitalen Bauantrag integriert werden.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung ab dem 1.1.2023 online beantragbar sein soll, dass aber daneben auch der bisherige analoge Weg beibehalten werden soll. Offen bleibt für sie jedoch, ob diese elektronische Antragsmöglichkeit auch für Privatpersonen zur Verfügung stehen soll und insbesondere, ob auch gewährleistet ist, dass diese die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch elektronisch empfangen können. Es dürfe kein Zustand entstehen, als Privatperson selbst von der Antragstellung ausgeschlossen zu sein. Dies wäre aus Sicht der BRAK für das Fortkommen des elektronischen Rechtsverkehrs schädlich.

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Berufsrechtliche Sanktionen: Kammern begrüßen geplante Klarstellungen

Das Bundesjustizministerium möchte im System der berufsrechtlichen Sanktionen, die durch Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichte verhängt werden können, Klarstellungen vornehmen. Dies begrüßen die BRAK und die Rechtsanwaltskammern, an einigen Punkten sehen sie jedoch keinen Reformbedarf.

Das Bundesministerium der Justiz arbeitet derzeit an einer Neuregelung verschiedener Sanktionsinstrumente des anwaltlichen Berufsrechts. Seine Reformüberlegungen betreffen unter anderem das Instrument der „missbilligenden Belehrung“ und die Frage, ob und auf welchem Rechtsweg derartige Belehrungen anfechtbar sein sollen. Ferner geht es um die Instrumente der Rüge und der Warnung sowie um die Frage, ob Rechtsanwaltskammern weiterhin die Möglichkeit haben sollen, Mitglieder wegen Wettbewerbsverstößen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Zu dem vom Ministerium vorgelegten Fragenkatalog hat die BRAK auf Basis der von ihr eingeholten Meinungen der Rechtsanwaltskammern ausführlich Stellung genommen. Sie begrüßt insbesondere, dass Klarheit für die „missbilligende Belehrung“ geschaffen werden soll. Dieses gesetzlich nicht explizit geregelte Instrument nutzen Kammern in bei geringfügigen Berufspflichtverletzungen; dabei ergeben sich nach der Rechtsprechung des BGH häufig Abgrenzungsschwierigkeiten zum Instrument der Rüge. Die Schaffung einer Einstellungsmöglichkeit bei Bagatellverstößen, analog zum Ordnungswidrigkeitenrecht, wird ausdrücklich begrüßt.

Auseinander gingen die Ansichten der Kammern zu der Frage, ob weiterhin ein Vorgehen gegen Mitglieder nach § 8 UWG möglich sein soll. Die knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, diese Möglichkeit beizubehalten, die von den Kammern bei besonders eklatanten und wiederholten Verstößen gegen Berufsrecht genutzt werde. Hintergrund ist, dass die Rechtsanwaltskammern nicht selbst Unterlassungsverfügungen durchsetzen können.

Die Überlegungen des Ministeriums, das anwaltsgerichtliche Instrument der Warnung abzuschaffen, werden einhellig begrüßt. Es habe in der Praxis eine äußerst geringe Bedeutung.

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Ukraine-Krieg: Scharfe Kritik der BRAK am 8. Sanktionspaket der EU

Als Reaktion auf die Scheinreferenden in den inzwischen durch Russland annektierten Gebieten erließ die EU ein weiteres Sanktionspaket. Dieses beschränkt unter anderem Rechtsberatung von in Russland niedergelassenen Unternehmen und Organisationen. Aus Sicht der BRAK verstößt dies gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Auf die Annexion ukrainischer Gebiete, in denen Russland zuvor Scheinreferenden durchgeführt hatte, reagierte die Europäische Union mit einem weiteren Sanktionspaket. Dieses enthält unter anderem eine Reihe zusätzlicher bzw. verschärfter Wirtschaftssanktionen, darunter auch eine wesentliche Einschränkung der rechtlichen Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen.

Die BRAK hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die ungerechtfertigte militärische Invasion in einem souveränen Staat einen inakzeptablen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa, aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Dass die EU auf die Annexion ukrainischer Gebiete mit erneuten Sanktionen reagiert, hält die BRAK für nachvollziehbar. In einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann kritisiert sie das Sanktionspaket dennoch scharf:

Verfassungsrechtlich bedenklich ist aus ihrer Sicht die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen. Sie schränkten das grundlegende Recht ein, sich in allen Rechtsangelegenheiten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nach eigener Wahl beraten und vertreten zu lassen. Auch mit Blick auf die Berufsausübungsfreiheit sieht die BRAK Probleme, da die in der Sanktionsverordnung geregelten Ausnahmefälle viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten. Zudem sei nicht hinnehmbar, dass im Grunde genommen verbotene Rechtsberatung im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen von Behörden genehmigt werden kann. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssten im Einzelfall selbst entscheiden dürfen, ob sie ein Mandat annehmen oder es etwa aus moralischen Gründen ablehnen.

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Uta Fölster ist neue Schlichterin

Die frühere Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Uta Fölster ist seit 15.10.2022 neue Schlichterin in der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Neuer stellvertretender Schlichter ist Martin Dreßler.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat eine neue Spitze. Neue Schlichterin ist seit dem 15.10.2022 Uta Fölster. Ihre Vorgängerin Elisabeth Mette musste ihr Amt überraschend aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Fölster war u.a. Pressesprecherin der Berliner Justiz und des Bundesverfassungsgerichts, Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte und zuletzt von 2008 bis 2021 Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Neuer stellvertretender Schlichter ist seit dem 1.10.2022 Martin Dreßler. Er war bis Anfang 2022 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und langjähriger Pressesprecher der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit. Zudem ist er Vorsitzender einer tariflichen Schlichtungsstelle für eine kirchliche Institution. Dreßler folgt auf Wolfgang Sailer, Vorsitzender Richter am Bundesveraltungsgericht a.D., dessen vierjährige Amtszeit turnusgemäß endete.

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Soldan Moot: Gewinner-Teams aus Bayreuth, Berlin und Hannover

Die Gewinner:innen des 10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis stehen fest. Teams der Universität Hannover, der Humboldt Universität Berlin und der Universität Bayreuth konnten sich in den verschiedenen Kategorien des Wettbewerbs durchsetzen.

Bei den mündlichen Verhandlungen des 10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, die vom 6.-8.10.2022 an der Leibniz Universität Hannover stattfanden, errang das Team 2 der Universität Hannover den Preis der BRAK für den besten Klageschriftsatz. Das Team 2 der Humboldt Universität Berlin gewann den Preis des Deutschen Anwaltvereins für die beste Beklagtenschrift. Den Hans Soldan Preis für die beste mündliche Leistung erzielte in einem äußerst spannenden Finale ganz knapp das Team 1 aus Bayreuth gegen das Münsteraner Team. Die beste Einzelleistung bei den mündlichen Verhandlungen erreichte der 19jährige Arne Stockum von der Freien Universität Berlin.

Bei dem Wettbewerb traten insgesamt 32 Teams von 19 juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland gegeneinander an. Anhand eines fiktiven Falls, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält, wird dabei ein Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden praxisnahe Einblicke in die anwaltliche Tätigkeit zu ermöglichen. Jeweils zwei Teams agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter. Sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf.

Dem Soldan Moot vorgeschaltet war am 5.10.2022 die traditionelle Hannoveraner Anwaltskonferenz, die sich mit den Themen des diesjährigen Falles befasste. Dieser drehte sich um einen Dokumentarfilm über Geldwäsche und um Honorar- und Unterlassungsansprüche sowie Berufsrechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Film.

Als Richter:innen, Juror:innen und bei der Korrektur der Schriftsätze wirkten zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit, ohne deren Einsatz der Wettbewerb nicht möglich wäre und für den die Veranstalter herzlich danken.

Das zehnjährige Jubliäum des Soldan Moot wurde mit einem bunten Rahmenprogramm begangen. Als Highlight brachte die Band BRAK Brothers, bestehend aus drei Kammerpräsidenten und einem Kammergeschäftsführer, die Studierenden zum Tanzen.

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Digitalisierung und Zugang zum Recht im Strafprozess – Anmeldung zur Konferenz jetzt möglich

Die Herausforderungen der Digitalisierung für Anwaltschaft und Justiz im Strafprozess und der Zugang zur Verteidigung sind Thema der diesjährigen Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Die Konferenz findet am 11.11.2022 in Hannover statt.

Bereits zum fünften Mal veranstalten die BRAK und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Thematisch befasst sich die Konferenz in diesem Jahr mit den neuen Herausforderungen, die sich für die Anwaltschaft, aber auch die Justiz im Strafprozess ergeben. Dabei geht es um verschiedene Aspekte der Digitalisierung: Ton und Video-Aufzeichnungen, Öffentlichkeit, Transkription von Verhandlungen, Akteneinsicht, aber auch um rechtliche Fragen der Rekonstruktion von Verhandlungen sowie um Pflichtverteidigung und Zugang zum Recht.

Wie bereits bei den vorangegangenen Konferenzen findet auch in diesem Jahr wieder der Posterwettbewerb für den wissenschaftlichen Nachwuchs statt. Studierende, Doktorand:innen und Postdocs, die sich im weitesten Sinne mit dem Anwaltsrecht befassen, sind eingeladen, ihre Arbeiten mit einem Kurzvortrag und einem Poster vorzustellen. Die drei besten Arbeiten werden im Rahmen der Konferenz vorgestellt und mit separaten Workshops begleitet. Die beste Arbeit wird mit einem Preis der BRAK ausgezeichnet.

Die Konferenz findet am 11.11.2022 als Präsenzveranstaltung im Conti-Hochhaus der Leibniz-Universität Hannover statt.

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Nachrichten aus Brüssel

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