Wahlen zum Kammervorstand gemäß §§ 64 ff. BRAO
§ 13 Abs. 6 der Wahlordnung bestimmt, dass der Wähler den für die Wahlhandlung genutzten Computer nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gegen Angriffe Dritter von außen zu schützen hat (Firewall und Anti-Viren-Schutzprogramm). Er hat dies vor der Stimmabgabe verbindlich in elektronischer Form zu bestätigen. Stiftung Warentest hat mit Test 3/2024 Antivirenprogramme auf ihre Sicherheit getestet.
Unter dem nachstehenden Link finden Sie Hinweise zur kostenfreien Schutzsoftware:
https://www.test.de/Antivirenprogramme-im-Test-4993310-tabelle/?defaultprofile=kostenlos
Dort haben Sie die Möglichkeit, Produkte für Windows oder auch Mac zu filtern.
Sie können bei Interesse das Testergebnis für eine Schutzgebühr in Höhe von 4,90 EUR hier herunterladen:
https://www.test.de/Antivirenprogramme-im-Test-4993310-0/
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Informationsseite des BSI:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Virenschutz-Firewall/Virenschutzprogramme/virenschutzprogramme_node.html#doc504492bodyText3)
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: