RAK Hamm

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften. Mit über 13.000 Mitgliedern gehört sie neben den Kammern in den Bezirken München, Frankfurt/Main und Berlin zu den vier größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich von ihrem Präsidenten vertreten. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm umfasst 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Der Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm besteht aus den 10 Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie dem Oberlandesgericht Hamm.

Die Rechtsanwaltskammer führt die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Die Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 73 Abs. 2 BRAO). Dem Kammervorstand obliegt insbesondere

  • Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen,
  • bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie
  • die Zulassung und den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durchzuführen.