FAO § 24 Abs. 6

Keine Teilnahme eines Dritten am nichtöffentlichenFachgespräch

AnwGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.08.2010 – 1 AGH 20/09 = BeckRS 2011, 69335 Fundstelle: NJW-Spezial 2011, S. 191

§ 24 Abs. 6 S. 2 FAO gewährleistet eine beschränkte Öffentlichkeit im Rahmen eines Fachgesprächs, die eine Erweiterung des Zuhörerkreises nicht zulässt.(Leitsatz des Rezensenten des KammerReports)