BRAO § 49 b Abs. 1 BRAO; RVG § 4

Verbotene Gebührenunterschreitung

BGH, Beschl. vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 = BeckRS 2008, 14241
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 6

Bezieht sich eine Pauschalvergütung auf eine unbestimmte Anzahl von Fällen, muss etwa durch Gebührenstaffelung gewährleistet sein, dass in allen Fällen ein angemessenes Verhältnis des Pauschalbetrags zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts gewahrt ist.

 

Leitsatz des Gerichts