BRAO §§ 49 b Abs. 2 S. 1

Verbot der Werbung mit Gebührenunterschreitung

BGH, Beschl. v. 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 (AnwGH München) Fundstelle: NJW 2009, S. 534 ff.

Anwaltliche Werbung, welche die Bereitschaft erkennen lässt, für die prozessuale Tätigkeit des Anwalts die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten, ist unsachlich und damit unzulässig.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW