BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

Verlust der Zulassung trotz Anstellungsvertrags

BGH, Beschl. v. 08.02.2010 – AnwZ (B) 67/08 = BeckRS 2010, 07624 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 255

Bei Vermögensverfall ist die Zulassung zu widerrufen, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass sich im Einzelfall die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall verbunden sind, nicht realisieren werden. Grundlage einer solchen Prognose ist nicht allein der Abschluss eines Anstellungsvertrags.

 

Leitsatz Redaktion NJW