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Rechtsanwaltskammer Hamm
 
 

Anwaltsorientierte Juristenausbildung

Übersicht Terminübersicht Einführungslehrgänge für Referendare

Zum 01.07.2003 ist die Neufassung des JAG NRW in Kraft getreten. Die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen wurde hierdurch wesentlich anwaltsorientierter gestaltet. Die Dauer der Rechtsanwaltstation, die der Referendar zu absolvieren hat, wurde von ehemals vier Monate auf nun zehn Monate verlängert. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm wird zu Beginn der Rechtsanwaltstation einen 60 Stunden umfassenden Einführungslehrgang anbieten, der fester Bestandteil der Station ist. An insgesamt zehn Tagen über jeweils sechs Zeitstunden werden erfahrene Rechtsanwälte die Referendare in die notwendige anwaltsspezifische Denk- und Arbeitsweise für spezielle Rechtsgebiete einführen. Hierbei sind folgende Unterrichtseinheiten geplant:

1. Tag: Anwaltsrecht

2. Tag: Gebührenrecht

3. Tag: Der Anwalt im Verwaltungsverfahren

4. Tag: Straßenverkehrsrecht

5. Tag: Der Anwalt als Strafverteidiger

6. Tag: Vertragsgestaltung in der anwaltlichen Praxis

7. Tag: Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

8. Tag: Wirtschaftsrecht

9. Tag: Familien- und Erbrecht

10. Tag: Arbeitsrecht

Jährlich werden über 50 dieser Einführungslehrgänge in allen Landgerichtsbezirken des OLG Hamm durchgeführt.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat für die Juristenausbildung Vorstandsmitglieder als Regionalbeauftragte bestellt. Diese dienen als Ansprechpartner vor Ort zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem von uns angebotenen Lehrgang. Dies sind:

Sollten Sie konkrete Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Zuständiger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm ist Herr Kollege Podszun, Sekretariat Frau Kampert, Telefon: 0 23 81/98 50 22.

Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Rechtsreferendare in der Anwaltsstation

Vor der Zuweisung von Rechtsreferendaren in die Rechtsanwaltsstation verlangen die Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm ab dem 1.2.2011 die Unterzeichnung einer so genannten Freistellungserklärung durch den ausbildenden Rechtsanwalt. Hintergrund dieses neuen Formerfordernisses ist eine Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg S 10 R 326/07 vom 18.11.2009, wonach die Freie und Hansestadt Hamburg als Dienstherr eines Rechtsreferendars zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund für Zusatzverdienste des Rechtsreferendars in der Anwaltsstation herangezogen wurde. Obwohl in dem zu entscheidenden Fall die Zahlung des Zusatzverdienstes an den Rechtsreferendar durch den ausbildenden Rechtsanwalt erfolgte, wurde die Justizbehörde des Stadtstaates zur Zahlung der ausstehenden Rentenversicherungsbeiträge verurteilt. Die Berufungsentscheidung steht noch aus.

Aufgrund der ungeklärten Rechtslage verlangen deshalb nunmehr die Ausbildungsabteilungen der hiesigen Landgerichte die Erklärung des ausbildenden Rechtsanwalts, wonach von dem Rechtsanwalt Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, sofern an den Rechtsreferendar ein Stationsentgelt gezahlt wird; weiter wird das Land Nordrhein-Westfalen für den Fall der Zahlung eines Stationsentgelts im Innenverhältnis von einer Inanspruchnahme durch Sozialversicherungsträger freigestellt, soweit Beiträge für dieses Stationsentgelt erhoben werden. Das Muster einer solchen Freistellungserklärung und ein weitergehendes Merkblatt der Justizbehörden finden Sie hier.